gesetzliche Erbfolge - Wer ist in erster Linie erbberechtigt?

7. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.04.2015 15:51:52
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
gesetzliche Erbfolge - Wer ist in erster Linie erbberechtigt?

Hallo
Angenommen ein Mann stirbt, ohne verheiratet gewesen zu sein oder Nachkommen zu haben. Als Verwandte gibt es nur den Bruder und einige Nichten und Neffen. Wer ist in erster Linie erbberechtigt?
Danke schon einmal und viele Grüße
renzi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Das hängt davon ab, wie die genauen Verwandtschaftsverhältnisse sind.

Sofern beide Elternteile bereits verstorben sind, erben die Geschwister zu gleichen Teilen. An die Stelle bereits verstorbener Geschwister treten deren Kinder (Nichten, Neffen). Kinder noch lebender Geschwister sind nicht erbberechtigt.

Sofern der Versorbene ein Testament hinterlassen hat, gilt das Testament. Geschwister, sowie Nichten und Neffen haben keinen Pflichtteilsanspruch.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
heipe
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Lies das da, da ist die genaue Erbfolge beschrieben:
http://www.geldsparen.de/sparen/Steuer/gesetzliche-erbfolge-zuerst-kommen-die-kinder.php

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