Hallo
Angenommen ein Mann stirbt, ohne verheiratet gewesen zu sein oder Nachkommen zu haben. Als Verwandte gibt es nur den Bruder und einige Nichten und Neffen. Wer ist in erster Linie erbberechtigt?
Danke schon einmal und viele Grüße
renzi
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gesetzliche Erbfolge - Wer ist in erster Linie erbberechtigt?
7. März 2011
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Frage vom 7. März 2011 | 12:25
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
gesetzliche Erbfolge - Wer ist in erster Linie erbberechtigt?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 7. März 2011 | 13:39
Von
Status: Unbeschreiblich (46257 Beiträge, 16409x hilfreich)
Das hängt davon ab, wie die genauen Verwandtschaftsverhältnisse sind.
Sofern beide Elternteile bereits verstorben sind, erben die Geschwister zu gleichen Teilen. An die Stelle bereits verstorbener Geschwister treten deren Kinder (Nichten, Neffen). Kinder noch lebender Geschwister sind nicht erbberechtigt.
Sofern der Versorbene ein Testament hinterlassen hat, gilt das Testament. Geschwister, sowie Nichten und Neffen haben keinen Pflichtteilsanspruch.
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#2
Antwort vom 15. März 2011 | 18:22
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 9x hilfreich)
Lies das da, da ist die genaue Erbfolge beschrieben:
http://www.geldsparen.de/sparen/Steuer/gesetzliche-erbfolge-zuerst-kommen-die-kinder.php
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