gesetzliche Erbfolge

27. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Quatratius
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
gesetzliche Erbfolge

Einen schönen Guten Tag,

habe heute mit meinem Vater mal das Thema erben diskutiert. So ganz locker und zurückgelehnt, da ich ja das einzige Kind bin, welches auch bestätigt :-) wurde. Da ich selber Kinder habe, welche auch schon Eltern sind, hat mein Vater gemeint, das seine Enkel, was ja meine Kinder sind, einen Pflichtteil bekommen würden.

Dieses wäre für mich etwas ärgerlich, da ich in das Grundstück meines Vaters einiges Geld gesteckt habe ( Kleines Ferienhaus ).

Das Grundstück gehört meinem Vater und meiner Mutter gemeinsam. Sie haben sich gegenseitig als alleinerben eingesetzt.

Ich meine, das meine Kinder erst Erben, wenn meine Frau und Ich das zeitliche Segnen.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 766x hilfreich)

wenn dein Vater stirbt, dann kann er das Berliner Testament machen, d.h. das deine Mutter erstmal alles kriegt.

Die gesetzliche Erbfolge wären 50 % du als Kind 50 % die Ehefrau.

Wenn du ausschlägst oder stirbst und die Ehefrau noch lebt, erhalten deine 50 % deine Kinder entsprechend anteilig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46261 Beiträge, 16409x hilfreich)

Durch das Berliner Testament ist die gesetzliche Erbfolge ausgeschlossen.

Der überlebende Ehegatte ist Alleinerbe, danch bist Du Alleinerbe dieses Ehegatten.

Gegenüber dem zuerst Verstebenden hast Du einen Pflichtteilsanspruch, den Du aber nicht geltend machen musst.

Deine Kinder sind gegenüber Deinen Großeltern nur dann erbberechtigt, wen Du vor ihnen verstirbst. Ob Deine Frau zu diesem Zeitpunkt noch lebt oder nicht, spielt keine Rolle, da sie gegenüber deinen Eltern nicht erbberechtigt ist.

Ich meine, das meine Kinder erst Erben, wenn meine Frau und Ich das zeitliche Segnen.
Das ist also nicht richtig.

Wenn ein Großelternteil länger lebt als Du, dann erben Deine Kinder zu gleichen teilen. Deine Frau bekommt nichts.

Sollte zuerst deine Eltern versterben, dann bist Du deren Alleinerbe, ohne dass eines Deiner Kinder erberechtigt ist. Solltest Du dann versterben, geht Dein Nachlass zu 50% an Deine Frau und zu 50% an Deine Kinder, wenn Du nicht ebenfalls ein Berliner Testament gemacht hast.

Deine Kinder erben also bereits nach Deinem Tod und nicht erst, wenn auch deine Frau vestorben ist.

Dieses wäre für mich etwas ärgerlich, da ich in das Grundstück meines Vaters einiges Geld gesteckt habe ( Kleines Ferienhaus ).
Auch, wenn Deine Kinder z.Zt. nicht erbberechtigt sind, so können Deine Eltern mit dem Grundstück machen, was sie wollen. Sie können es z.B. verkaufen und eine Weltreise machen oder es verschenken.

Das werden sie vielleicht nicht tun, aber nicht selten muss so ein Grundstück verkauft werden, um anfallende Pflegekosten zu begleichen. Bevor das Sozialamt einspringt, muss erst das eigene Vermögen verwendet werden.

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