gesetzlicher Erbanteil

28. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz473407-2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
gesetzlicher Erbanteil

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe da 2 Fragen zum Erbrecht.

Szenario 1:
Ein Elternteil verstorben, 3 Kinder, Erbe wird aufgeteilt ½ , 1/6, 1/6, 1/6.
Jahre später unterschreibt NUR Kind2 eine Erbverzichtserklärung, dann verstirbt der 2. Elternteil mit einem gültigen Testament , dass nur Kind1 der Alleinerbe ist. Kind3 hat nicht auf das Erbe verzichtet.
Frage 1: Wie hoch ist der Erbanteil für die Kinder?

Szenario 2:
Ein Elternteil verstorben, 3 Kinder, Erbe wird aufgeteilt ½ , 1/6, 1/6, 1/6.
Jahre später unterschreiben ZWEI Kinder Kind1 und Kind2 eine Erbverzichtserklärung. dann verstirbt der 2. Elternteil mit einem gültigen Testament , dass nur Kind1 der Alleinerbe ist. Kind3 hat nicht auf das Erbe verzichtet.
Frage 2: Wie hoch ist der Erbanteil für die Kinder?

Vielen Dank vorab für Ihren Aufwand.

-- Editier von amz473407-2 am 28.08.2017 20:03

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Szenario 1:
Ein Elternteil verstorben, 3 Kinder, Erbe wird aufgeteilt ½ , 1/3, 1/3, 1/3.


Wohl eher 1/2, 1/6, 1/6, 1/6

Zitat:
Frage 1: Wie hoch ist der Erbanteil für die Kinder?


1/2 für Kind 1 und 1/2 für Kind 2 des Nachlasses des 2. Elternteils. Kind 2 erhält den Pflichtteil, wenn es nicht auch auf darauf verzichtet hat.

Zitat:
Frage 2: Wie hoch ist der Erbanteil für die Kinder?


Kind 1 Alleinerbe, Kind 3 Pflichtteil, Kind 2 auch Pflichtteil, es sei denn, es hat darauf verzichtet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz473407-2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe die Anfrage korrigiert und wiederhole die Antwort so, wie ich den Sinn verstanden habe.

Frage1:
Kind1 3/4 --- Kind2 Verzicht --- Kind3 1/4 (50% von 1/2)

Frage2:
Kind1 Verzicht --- Kind2 Verzicht --- Kind3 1/1

Ist das so richtig?

-- Editiert von amz473407-2 am 28.08.2017 20:41

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz473407-2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

.

-- Editiert von amz473407-2 am 28.08.2017 20:10

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Ist das so richtig?


Nein, das ist völlig falsch rübergekommen.

Zunächst einmal geht Deine Betrachtung von der falschen Annahme aus, dass beim Tod des ersten Elternteils das gesamte Ehevermögen vererbt wird. Jeder Elternteil vererbt nur sein Vermögen, wobei im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Vermögenstrennung gilt. Dass beide Elternteile ein gleich hohes Vermögen haben, wäre daher reiner Zufall. Um das Ganze etwas plastischer darzustellen, rechne ich das jetzt nicht mit Bruchteilen, sondern mit absoluten Zahlen:

Nehmen wir also an, dass Elternteil 1 ein Vermögen von 60.000€ hat und Elternteil 2 hat ein Vermögen von 30.000€.

Wenn Elternteil 1 verstirbt, dann erbt Elternteil 2 30.000€ und hat dann insgesamt 60.000€. Die Kinder erben je 10.000€.

Szenario 1:
Dann verzichtet Kind 2 auf den Erbteil gegenüber Elternteil 2.
Wenn dann Elternteil 2 verstirbt, dann erbt Kind 1 60.000€, Kind 3 hat einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 10.000€ gegen Kind 1. Somit hat Kind 1 60.000€, Kind 2 behält die 10.000€ aus dem ersten Erbfall und Kind 3 hat 20.000€

Szenario 2:
Identisch zu Fall 1, es sei denn Kind 1 hat Kinder.

Sollte Kind 1 Kinder haben, so haben diese zusammen ebenfalls einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 10.000€. Dann hätten Kind 1 50.000€, Kind 2 10.000€, Kind 3 20.000€ und die Kinder von Kind 1 insgesamt 10.000€


-- Editiert von hh am 28.08.2017 21:03

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amz473407-2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, jetzt habe ich es verstanden.

1x Hilfreiche Antwort

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