gesetzlicher erbteil , Ehefrau gibt Sohn nichts

2. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Benuo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gesetzlicher erbteil , Ehefrau gibt Sohn nichts

Hallo,

mal angenommen ein Vater W. verstirbt und hinterlässt einen Sohn B. aus erster Ehe und eine Ehefrau C.
Es gibt kein Testament (es soll wohl eins geben laut W. aber das wird bzw wurde nicht gefunden von C.).
Würde dann der Sohn B. einen gesetzlichen Erbteil erhalten ?
Die Ehefrau C. möchte nicht mit dem Sohn B. sprechen und gibt keine Sterbeurkunde und sagt nur es sind wohl noch 2000 € auf dem Girokonto von dem Vater W.
Zu diesem Girokonto von W hat C eine Generalvollmacht über den Tod hinaus.Zum Zeitpunkt des Todes war auf dem Girokonto wohl 10000 € , die Beerdigung soll 7000 € gekostet haben, davon soll wohl die Tante T der Ehefrau C 1000 € geschenkt haben (Sohn B hat das aber nicht schriftlich) .In den Beileidskarten waren wohl geschäzte 1000 €( leider weiß das genau nur die Ehefrau C ) Dann hatte W ein Auto ( ca. 6000 € ) auf seinen Namen was aber W und C genutzt haben . C hat aber noch ein Motorrad auf eigenen Namen.Desweiteren hat W noch ein Fahrrad mit Motor und Versicherungskennzeichen ( ca. 500 € ) auf seinen Namen und ein normales eigenes Fahrrad( ca. 75 € ).Gehört das Auto und die beiden Fahrräder mit zum Erbe? Eine Woche vor dem Tod hat W 2000 € seinem Sohn B erlassen ( 2000 € hatte B bei W noch Schulden weil W vor 2 Jahren B 5000 € für ein Auto geliehen hat .Der Kaufvertrag ist aber auf den Sohn B geschrieben, nur der Schein und Brief auf den Namen von W) . Und jeweils 1000 € an die beiden Kinder der Ehefrau ( nicht adoptiert ).

Hätte in so einem Fall Sohn B irgendeinen Anspruch auf ein Erbe?
Wenn ja, wie kommt Sohn B an das Erbe? Muss man einen Erbschein beantragen oder sollte man gleich zum Anwalt gehen? Wie hoch ist das Erbe?
Die Ehefrau ist enttäuscht das B nach Erbe fragt und deshalb hat C zu B gesagt "wenn du was von mir willst dann gehe zum Rechtsanwalt".

Wer übernimmt die Rechtsanwaltskosten und eventuell Gerichtskosten von Sohn B? Müsste die Ehefrau die Kosten übernehmen, da sie nicht kooparativ war und der Sohn ja nur sein Erbteil der ihm zusteht einklagen möchte / muss.

So ich hoffe es kann mir weitergeholfen werden.
Danke für die Zeit und die Mühe

Eventuell ist es noch interessant für diese Geschichte:
Angenommen Sohn B wird vier Wochen nach dem Tod von W selbst Vater. Vater W hat sich immer als sehr großzügig erwiesen und hätte gern sein Enkelkind noch kennengelernt.
Wie schon erwähnt, laut W soll es ein Testament geben, welches aber nicht mehr aufzufinden ist. Die Ehefrau C hat noch eine Lebensvesricherung nach dem Tod des Ehemanns W von 20000 Euro ausgezahlt bekommen.
Wie sollte sich Sohn B verhalten bzw. was sollte Sohn B unternehmen?
Wie ist die Rechtslage

Mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

Zunächst einmal kannst du eine Sterbeurkunde problemlos selber beim zuständigen Standesamt anfordern. Dass du dazu berechtigt bist kannst du mit einer Kopie deiner Geburtsurkunde belegen, in der dein Vater eingetragen ist. Wenn dein Vater ein Testament hinterlegt hat (Amtsgericht oder Notar) so müsste dies meines Wissens eigentlich beim Geburtsstandesamt gemeldet sein. Wenn du da keinerlei Hinweise erhälst, dann gehst zu einfach zum Amtsgericht, teilst denen mit, dass du vom Todes deines Vaters Kenntnis erhalten hast und dass du gerne wüsstest, wie sich das jetzt mit dem Erbe verhält. Die Ehefrau C ist dir gegenüber auf jeden Fall zur Auskunft gegenüber verpflichtet und wenn sie das nicht macht, dann gehst du zum Anwalt. Das hilft meistens den Erben etwas auf die Sprünge zu helfen.

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"Scientia potentia est."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shellsea
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Entschuldige, aber hier scheint es ja nur um ein "Paarmark-fuffzig" zu gehen. Überlege Dir gut, auf ein evtl. Aufwand einen unsicheren Ertrag rechtfertigt.

Offenbar, wie Du vermutest, hat die motorradfahrende Ehefrau des Verstorbenen das Testament Deinem Zugriff entzogen. Auf die 20.000 aus der Versicherung hast Du meines Wissens sowieso keinen Anspruch und der Restwert scheint so gering, das ich sagen würde: "forget it".

Wenn Du einen Anwalt einschaltest, musst Du "diese Musik" auch bezahlen.

Mache doch Folgendes - das wird am Ende billiger!

Anstatt einen Anwalt fest mit der Sache zu beauftragen, bezahle ihm eine Stunde seiner Arbeit. Ein guter (!) Anwalt ist für 250 Euro pro Stunde für eine ausreichende Beratung zu haben. Ein 08/15-Neuling dürfte billiger und für 100-150 Euro zu haben sein!

Bedeutet: Du zahlst eine feste Summe und solltest in der bezahlten Stunde alles erfahren was nötig ist!

Shellsea

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8588 Beiträge, 4664x hilfreich)

Anstatt einen Anwalt fest mit der Sache zu beauftragen, bezahle ihm eine Stunde seiner Arbeit. Ein guter (!) Anwalt ist für 250 Euro pro Stunde für eine ausreichende Beratung zu haben. Ein 08/15-Neuling dürfte billiger und für 100-150 Euro zu haben sein!
Eine einmalige Beratung bei einem Anwalt kostet max. EUR 190,00 + UST.

http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html

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