Hallo an Euch,
ich habe mal eine Frage, und zwar verstarb mein Mann und dieser hat aber noch Kinder aus erster Ehe die ihren Pflichtanteil bekommen. Nun meine Frage, innerhalb von welcher Zeit muß ich den Kindern deren Pflichtanteil auszahlen gibt es hier eine gesetzliche Regelung, denn ich muß vorher noch einiges klären bevor ich mit der Auszahlung loslege.
gibt es eine gesetzliche Regelung innerhalb welcher Zeit der Erbe den Pflichtanteil an die Kinder au
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Es gibt doch kein Testament, wie in einem anderen Thread schon erwähnt.
Dann bekommen die Kinder keinen Pflichtteil, sondern ihr seid alle gemeinsam schon eine Erbengemeinschaft.
Die muss erst auseinander gesetzt werden, wenn es ein Erbe verlangt.
http://www.123recht.net/Auszahlung-eines-Pflichtanteil-vom-Erbe-aber-ohne-Testament-__f517757.html
Die Kinder aus erster Ehe sind Miterben und haben keinen Pflichtteilsanspruch (= Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar, wenn durch Testament "enterbt").
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
mir ging es nur darum zu wissen inwieweit es eine gesetzliche Frist gibt, innerhalb welcher Zeit die das Geld ausgezahlt bekommen, weil ich vorher noch etwas bei einem Anwalt klären muß bevor ich das Geld auszahle.
DU MUSST NICHTS AUSZAHLEN!!!
Folglich kann es auch keine gesetzliche Frist geben.
Ihr müsst euch einigen. Gelingt das nicht, wird alles zu Geld gemacht (Zwangsversteigerung) und der Erlös geteilt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten