gibt es eine gesetzliche Regelung innerhalb welcher Zeit der Erbe den Pflichtanteil an die Kinder au

7. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)
gibt es eine gesetzliche Regelung innerhalb welcher Zeit der Erbe den Pflichtanteil an die Kinder au

Hallo an Euch,
ich habe mal eine Frage, und zwar verstarb mein Mann und dieser hat aber noch Kinder aus erster Ehe die ihren Pflichtanteil bekommen. Nun meine Frage, innerhalb von welcher Zeit muß ich den Kindern deren Pflichtanteil auszahlen gibt es hier eine gesetzliche Regelung, denn ich muß vorher noch einiges klären bevor ich mit der Auszahlung loslege.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Es gibt doch kein Testament, wie in einem anderen Thread schon erwähnt.

Dann bekommen die Kinder keinen Pflichtteil, sondern ihr seid alle gemeinsam schon eine Erbengemeinschaft.
Die muss erst auseinander gesetzt werden, wenn es ein Erbe verlangt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

http://www.123recht.net/Auszahlung-eines-Pflichtanteil-vom-Erbe-aber-ohne-Testament-__f517757.html

Die Kinder aus erster Ehe sind Miterben und haben keinen Pflichtteilsanspruch (= Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar, wenn durch Testament "enterbt").

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

mir ging es nur darum zu wissen inwieweit es eine gesetzliche Frist gibt, innerhalb welcher Zeit die das Geld ausgezahlt bekommen, weil ich vorher noch etwas bei einem Anwalt klären muß bevor ich das Geld auszahle.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

DU MUSST NICHTS AUSZAHLEN!!!

Folglich kann es auch keine gesetzliche Frist geben.

Ihr müsst euch einigen. Gelingt das nicht, wird alles zu Geld gemacht (Zwangsversteigerung) und der Erlös geteilt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen