grober Undank Rückforderung Schenkung Pflichtteils entzug

27. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
TheBiker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
grober Undank Rückforderung Schenkung Pflichtteils entzug

Hallo zusammen,

mein Problem liegt darin, das mein Vater am 12.08.2018 verstorben ist. Er hat zu Lebzeiten ein Großteil seines Vermögens an die Kinder verschenkt. Gegenseitig haben wir auf Pflichtteilergänzungsansprüche bezogen auf die Schenkung verzichtet. Weiter sind keine Auflagen im Schenkungsvertrag was Rücktritt oder Pflichtteilsanrechnung angeht. Bei mir wäre das jetzt 9 Jahre her als ich die Eigentumswohnung bekam und teuer kernsanierte für ca. 40000 euro. Meine Mutter ist nach dem Erbvertrag/Ehegattentestament die Haupterbin. Es besteht auch die Klausel das Sie nach dem Tot meines Vaters alles ändern und anpassen darf in diesem Vertrag.
Meine Mutter und meine Schwester versuchen jetzt seit ca. einem Jahr mich so zu provozieren das ich einen Fehler mache. Das ist mir leider vor kurzem auch passiert. Als ich meine Mutter am erneuten verstecken der Papiertonnen hindern wollte hat Sie sich fallen lassen und das ging so weiter erst zum Familiengericht (Gewaltschutzsache) da endete es mit dem Urteil das die Sachlage offen ist und wir alle 3 m Abstand halten sollten. Da die Verletzung welche nur aus einem blauen Fleck am Handgelenk bestand den Tatvorfurf und den Hergang nicht sicherstellen. Es gab aber wegen dieser Sache beim Strafgericht eine Schnellverhandlung wo ich wegen "vorsätzlicher Körperverletzung" zu ein paar Tagessätzen verurteilt wurde. Das habe ich nicht angefochten weil ich keine Lust und Energie mehr hatte vor Gericht zu gehen und immer wieder Beweise zu suchen die meine Unschuld bezeugen.

Jetzt möchte der Anwalt meiner Mutter meine Wohnung (Schenkung meines Vaters die im alleineigentum war) einfordern. Die Rückgängigmachung der Schenkung von meinem Vater vor 9 Jahren wegen groben Undank. Mein Vater lebte übrigens in Gütertrennung wenn das von belang ist.

Meine Fragen.

1. Muss ich aufgrund von irgendeinem Paragraphen 530 a oder b die Schenkung zurückgeben? Hier kann ja eigentlich nur der Schenker der verstorben ist ein Widerruf einlegen oder wie seht Ihr das. Ich habe meinen Vater auch nicht getötet oder Ihn am Widerruf gehindert was Abs. b besagt.


2. Kann meine Mutter jetzt den Erbvertrag so abändern, dass ich wegen des $2333 meinen Pflichtteil entzogen bekomme und deshalb auch rückwirkend die Schenkung von meinem Vater in Gefahr ist? Ich möchte nämlich noch meinen Väterlichen Pflichtteil einfordern. Beim Ableben meines Vaters stand noch nichts von Pflichtteilsentzug darin. Und welche Version des Erbvertrages steht mir dann eigentlich zu. Der beim Sterbefall meines Vaters oder der angepasste von meiner Mutter später. Oder kann meine Mutter nur den Pflichtteil von Ihr später verwehren.

Vielen Dank für Ihre Mühe

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Sommer

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

zu 1.: Eine Rückforderung wegen grobem Undank ist nur durch den Schenker möglich. Deine Mutter kann die Schenkung daher nicht zurück fordern.

zu 2.: Einer der in § 2333 BGB genannten Gründe liegt nicht vor, so dass ein Entzug des Pflichtteils nicht möglich ist. Aber selbst wenn der möglich wäre, so könnte dennoch die Schenkung nicht zurück gefordert werden.

Im Hinblick auf das Vorgehen Deiner Mutter solltest Du jedoch überlegen den Pflichtteil aus dem Nachlass Deines Vaters zu fordern. Dazu hast Du 3 Jahre nach dem Tod Deines Vaters Zeit.

Deine Mutter kann nur die Erbfolge bezüglich ihres Nachlasses ändern, wobei ein Pflichtteilsentzug nicht möglich sein dürfte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von TheBiker):
Jetzt möchte der Anwalt meiner Mutter meine Wohnung (Schenkung meines Vaters die im alleineigentum war) einfordern.
Nene, das möchte nicht der Anwalt, sondern deine Mutter. Der Anwalt formuliert nur das aus, was deine Mutter ihm diktiert. Mehr ist das nicht. Ich kann keinerlei Rechtsanspruch deiner Mutter auf die Herausgabe deiner Wohnung erkennen. Das ist alles nur Säbelrasseln, mehr nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheBiker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten. Allerdings hätte ich noch eine Frage.

1. Kann ich den Anwalt bei der Anwaltskammer aufgrund von falschberatung melden? Er hat wissentlich ein schreiben an mich formuliert und die Gesetze bewusst falsch interpretiert. Bewusst sage ich deshalb, weil er ein Fachanwalt für Erbrecht ist. Mich hat er dadurch psychisch sehr stark geschädigt. Ist dies nur eine Taktik damit die Mandantin in dem Fall meine Mutter Ihm mehr Geld zahlt ...........? Anders wäre es ja langweilig und alles schnell vorbei und der Fall erledigt.
Dieser Anwalt hat bereits öfter in der Vergangenheit Sätze formuliert, die einer Verleumdung sehr nahe kommen. Da ein Anwalt für mich auch keine besondere Person ist, sondern im besten Fall ein Mensch der ein paar Semester Jura studiert hat, scheue ich bei sowas auch nicht zurück. Es kann nämlich nicht sein, dass hier Briefe aus einer Kanzlei versendet werden, die lt. Grundgesetz eine Person stark schädigen. Egal ob man den Vorwand nimmt ein Anwalt schreibt nur das was er diktiert bekommt. Ich formuliere es mal so. Ein Anwalt muss in diktierte Briefe auch sein Fachwissen mit einfließen lassen und kann auch nicht Gesetze falsch interpretieren sodass ich als Briefempfänger nicht aufgrund dieser falschen Tatsachen in einen Angstzustand versetzt werde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10632 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von TheBiker):
1. Kann ich den Anwalt bei der Anwaltskammer aufgrund von falschberatung melden?


Nein, oder hat er Dich falsch beraten?

Zitat (von TheBiker):
...aufgrund dieser falschen Tatsachen in einen Angstzustand versetzt werde


Lass das ärztlich feststellen und verklag ihn auf Schmerzensgeld....
Mach Dir aber nicht allzu große Hoffnungen, dass das von Erfolg gekrönt sein könnte.

Mein Rat, konzentriere Dich aufs Wesentliche und fange keine Nebenkriegsschauplätze an, auf denen Du nur verlieren kannst.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
1. Kann ich den Anwalt bei der Anwaltskammer aufgrund von falschberatung melden?

Nein.
Zitat:
Er hat wissentlich ein schreiben an mich formuliert und die Gesetze bewusst falsch interpretiert

Das ist deine Meinung. Frag fünf Anwälte und du erhälst fünf verschiedene Interpretationen.
Zitat:
Es kann nämlich nicht sein, dass hier Briefe aus einer Kanzlei versendet werden, die lt. Grundgesetz eine Person stark schädigen.

Welches Grundgesetz ist gemeint?
Zitat:
Meine Mutter und meine Schwester versuchen jetzt seit ca. einem Jahr mich so zu provozieren das ich einen Fehler mache. Das ist mir leider vor kurzem auch passiert. Als ich meine Mutter am erneuten verstecken der Papiertonnen hindern wollte hat Sie sich fallen lassen und das ging so weiter erst zum Familiengericht (Gewaltschutzsache) da endete es mit dem Urteil das die Sachlage offen ist und wir alle 3 m Abstand halten sollten. Da die Verletzung welche nur aus einem blauen Fleck am Handgelenk bestand den Tatvorfurf und den Hergang nicht sicherstellen. Es gab aber wegen dieser Sache beim Strafgericht eine Schnellverhandlung wo ich wegen "vorsätzlicher Körperverletzung" zu ein paar Tagessätzen verurteilt wurde. Das habe ich nicht angefochten weil ich keine Lust und Energie mehr hatte vor Gericht zu gehen und immer wieder Beweise zu suchen die meine Unschuld bezeugen.

Hier scheint ja so einiges im Argen zu sein :schock:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheBiker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

war ja nur eine Frage. Aber "spatenklopper" du hast Recht. Ich muss mich auf das wesentliche konzentrieren. Vielen Dank für die gute Hilfe hier im Forum.

Einen schönen Abend euch allen. :-)

0x Hilfreiche Antwort

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