grundbuch eintragung nach todesfall

13. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
kainseifer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
grundbuch eintragung nach todesfall

hallo ich habe eine frage und ist auch leider ganz neue mit dem thema mein vater is vor 2 jahren verstorben dadrauf hin musten meine mutter schwester und ich zum amtsgericht so da haben meine schwester und ich gesagt das wir nicht ins grundbuch WOLLEN also nur meine mutter jetzt is das so das die da wohl ein fehler gemacht hat und meine schwester und ich nun drin stehen.
wir haben post bekommen nach über 2 jahre nach den ganzen und erfahren das wir drin stehn jetzt wollten wir ein termin da haben um das zuändern aber wegen corona machen die keine den sagte man zu uns das man das auch nach den ganzen lockdowns und so machen konnte aber jetzt is es so am 27.7.21 ist wohl ein brief zugestellt wurden mit einer frist von 14 tage und so den brief den haben wir aber erst am 10.8.21 im briefkaste gehabt und jetzt sollen wir 25 tausend euro plus ein bus geld zahlen weil wir angeblich nicht reagiert haben aber da man uns nie ein termin gegeben hatte wegen lockdowns und so jetzt meine frage was können wir da gegen tun?`das geld haben wir leider nicht und mit mini job schaffen wir das auch nicht den fakt ist das die olle bei dem grundbuch den fehler gemacht hat

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Dein Sachverhalt ist ziemlich wirr und kann so nicht sein. Kannst du mal das Schreiben vom 27.07.2021 reinschreiben oder hochladen?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von kainseifer):
so da haben meine schwester und ich gesagt das wir nicht ins grundbuch WOLLEN also nur meine mutter jetzt


Es ist irrelevant, was Ihr dort gesagt habt. Deine Schwester und Du sind Erben Deines Vaters und daher steht Ihr im Grundbuch.

Zitat (von kainseifer):
jetzt wollten wir ein termin da haben um das zuändern


Wo? Beim Grundbuchamt oder beim Nachlassgericht?

Zitat (von kainseifer):
jetzt is es so am 27.7.21 ist wohl ein brief zugestellt wurden mit einer frist von 14 tage und so den brief den haben wir aber erst am 10.8.21 im briefkaste gehabt und jetzt sollen wir 25 tausend euro plus ein bus geld zahlen weil wir angeblich nicht reagiert haben


Also steht Ihr noch gar nicht im Grundbuch, sondern Dein Vater steht noch drin.

Es handelt sich nur um eine Androhung eines Bußgeldes. Bezahlen müsst Ihr ein Bußgeld nur dann, wenn Ihr jetzt immer noch nicht reagiert.

Die Androhung ist auch berechtigt, da Ihr nach nunmehr 2 Jahren immer noch nichts gemacht habt.

Zitat (von kainseifer):
und so jetzt meine frage was können wir da gegen tun?


Die Grundbuchberichtigung könnt Ihr einfach schriftlich beantragen, indem Ihr Euren Erbschein zum Grundbuchamt schickt. Dann stehst Du und Deine Schwester aber auch im Grundbuch.

Wenn nur Deine Mutter im Grundbuch stehen soll, dann müsst Ihr zum Notar gehen und einen Erbauseinandersetzungsvertrag beurkunden lassen. Warum wollt Ihr das machen? Das kostet nur unnötig Geld.

Zitat (von kainseifer):
das geld haben wir leider nicht


Das ist nur eine Androhung. Ihr müsst nichts bezahlen, außer den Gebühren für den Eintrag. Ein Bußgeld wird nur dann fällig, wenn Ihr jetzt immer noch nichts macht. Wenn Ihr nicht so lange gewartet hättet, dann wäre es sogar kostenlos gewesen.

Zitat (von kainseifer):
den fakt ist das die olle bei dem grundbuch den fehler gemacht hat


Die Dame beim Grundbuchamt hat alles richtig gemacht. Ihr habt der erklärt, dass nur Eure Mutter im Grundbuch stehen soll, also hat sie darauf gewartet, dass ein entsprechender Antrag vom Notar kommt.
Ihr habt aber immer noch keinen Notar beauftragt und nach jetzt zwei Jahren ist die Geduld der Dame vorbei.

Der Fehler liegt also alleine bei Euch. Den Antrag auf Grundbuchberichtigung kann man im Internet herunterladen. Den füllt Ihr einfach aus, legt den Erbschein bei und schickt ihn per Post an das Grundbuchamt.

Im übrigen würde ich davon abraten, alleine Deine Mutter eintragen zu lassen. Wozu soll das gut sein? Das kostet nur unnötig Gebühren für den Notar.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von kainseifer):
hallo ich habe eine frage und ist auch leider ganz neue mit dem thema mein vater is vor 2 jahren verstorben dadrauf hin musten meine mutter schwester und ich zum amtsgericht so da haben meine schwester und ich gesagt das wir nicht ins grundbuch WOLLEN also nur meine mutter jetzt is das so das die da wohl ein fehler gemacht hat und meine schwester und ich nun drin stehen.

Ob ihr das gewollt habt oder nicht, spielt keine Rolle. Die Erbfolge richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge oder, wenn ein Testament vorhanden ist, nach diesem.
Zitat:
wir haben post bekommen nach über 2 jahre nach den ganzen und erfahren das wir drin stehn

Offensichtlich habe ihr den Antrag gestellt, als ihr beim Amtsgerichts wart.
Zitat:
jetzt wollten wir ein termin da haben um das zuänder[7QUOTE]
Was soll denn geändert werden? Wenn jetzt die Mutter als Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen werden soll, ist das eine Schenkung von den Kindern an die Mutter. Die Mutter muss hierfür ggf. Schenkungssteuer zahlen. Der Freibetrag beträgt lediglich EUR 20.000. Das sollte man sich gut überlegen. Im übirgen müsste für die Übertragung ein notarieller Vertrag beurkundet werden, das NG ist hierfür nicht zuständig.
Zitat:
.. und jetzt sollen wir 25 tausend euro plus ein bus geld zahlen weil wir angeblich nicht reagiert haben[7QUOTE]
Ein Bußgeld in Höhe von EUR 25.000? :???: Für was?
Zitat:
den fakt ist das die olle bei dem grundbuch den fehler gemacht hat

Nö, den "Fehler" habt ihr selbst gemacht. Man kann nicht einfach sagen, ich möchte nichts ins Grundbuch. So läuft das nicht. ;)

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ein Bußgeld in Höhe von EUR 25.000? Für was?


Für die bislang nicht beantragte Grundbuchberichtigung (§ 35 FamFG). Genau genommen handelt es sich um ein Zwangsgeld und nicht um ein Bußgeld.

Außerdem wird in dem Schreiben stehen "bis zu 25.000€" und das Zwangsgeld wurde auch nur angedroht und nicht verhängt.

Zitat (von cruncc1):
Offensichtlich habe ihr den Antrag gestellt, als ihr beim Amtsgerichts wart.


Der Antrag wurde eben nicht gestellt. Vielmehr wurde offenbar beim Amtsgericht die Eintragung der Erbengemeinschaft abgelehnt mit dem Hinweis, dass die Mutter alleine eingetragen werden soll. Aufgrund dieser Aussage hat das Grundbuchamt die Eintragung somit auf Basis von § 82 Satz 2 GBO zurückgestellt.

Nachdem die Erben trotz ihrer Ankündigung, die Mutter als alleinige Eigentümerin eintragen lassen zu wollen untätig geblieben sind, muss das Grundbuchamt jetzt Druck ausüben um die Berichtigung des Grundbuches zu erreichen.

Für die Grundbuchberichtigung fallen jetzt auch Kosten an, da das nur innerhalb von 2 Jahren kostenfrei möglich ist.

Die Erben haben jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Sie gehen zu einem Notar und schließen einen Erbauseinandersetzungsvertrag ab, mit dem die Mutter als Alleineigentümerin eingetragen wird. Das ist mit weiteren Kosten (Notargebühren) verbunden und kann je nach Wert der Immobilie sogar Schenkungssteuer auslösen.

2. Sie stellen einen einfachen Antrag auf Grundbuchberichtigung. Den kann man einfach per Post stellen. Das verursacht wegen der Zeitüberschreitung von 2 Jahren zwar auch Kosten ist aber immer noch die mit Abstand günstigste Variante.

Für mich wäre es völlig klar, dass ich die Variante 2 wählen würde.

Und wenn man wirklich nicht weiß, wie man die Variante 2 umsetzen soll, dann bitte kurz das Bundesland nennen, in dem sich die Immobilie befindet. Dann gibt es hier weitere Hinweise.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von kainseifer):
wir haben post bekommen nach über 2 jahre nach den ganzen und erfahren das wir drin stehn

Ich verstehe das so, dass die Kinder als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ich verstehe das so, dass die Kinder als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.


Das steht zwar so in der Ausgangsfrage, aber dann macht der gesamte Rest keinen Sinn.

Wenn man schon bei einer Zwangsgeldandrohung glaubt, man müssen den Betrag bezahlen, dann habe ich erhebliche Zweifel, dass der Rest des Schreibens richtig verstanden wurde.

Schlüssig ist die ganze Sache nur dann, wenn die von mir in Antwort#2 und #4 getroffenen Annahmen stimmen. Der Fragesteller kann natürlich auch gerne dem Wunsch von @salkavalka folgen und das Schreiben bei einem Bilderdienst hochladen und dann den Link hier angeben.

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