der vater überschreibt seinen kindern grundstücke und eine immonilie, hat aber den niessbrauch an diesen dingen. nun soll ein grundstück verkauft werden. der vater ist der meinung, dass dieser erlös ihm gehört und er es zur anstehenden renovierung der ebenfalls überschriebenen immobilie verwenden kann. die kinder meinen, der erlös stünde ihnen zu und die immobilie muss auf kosten des vaters, der auch den niessbrauch daran hat, renoviert werden. wer hat nun recht?
vielen dank für die antwort
mfg fiona
grundstücksverkauf-darf erlös von vater der besitzer einfach verwendet werden?
23. Dezember 2002
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Frage vom 23. Dezember 2002 | 01:45
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
grundstücksverkauf-darf erlös von vater der besitzer einfach verwendet werden?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. Dezember 2002 | 10:43
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 4x hilfreich)
ohne gewähr:
der erlös steht dem eigentümer zu, also den kindern; renovierungen sind grundsätzlich auch vom eigentümer zu tragen, wenn keine andere vereinbarung vorliegt
das niessbrauchsrecht erlaubt dem vater nur, dort zu wohnen
elmer
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