Frohes neues Jahr zusammen.
Ich und mein Mann leben in einer Zugewinngemeinschaft. Mein Mann hat eine Tochter aus erster Ehe und ein Haus. Er hat ein Testament gemacht, in dem ich als Haupterbin stehe und seine Tochter das häftige Pflichtteil bekommt. Wenn wir nun das Haus verkaufen und uns von dem Geld eine Eigentumswohnung kaufen, muss ich dann nach dem Tod meines Mannes der Tochter einen Teil ausbezahlen? Diese Frage gilt nicht nur für das Haus sondern auch allgemein um das Vermögen, welches wir in unseren Ehejahren angespart haben.
hälftiges Pflichtteil Stiefkind
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Die Tochter kann ihren Pflichtteil in Höhe von einem Viertel (sofern keine weiteren Kinder vorhanden sind) geltend machen. Dieser berechnet sich aus dem Vermögen des Vaters, das am Todestag vorhanden ist.
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Der gesetzliche Pflichtanteil kann nicht eigenmächtig halbiert werden. Mit so einem Satz könnte das Testament sogar unwirksam werden.
Er könnte es aber so machen. Dich als Alleinerbin einsetzen, und die Tochter als Nacherbin.Dann dürfte ihr Pflichtanteil äußerst gering ausfallen, wenn sie doch was will, oder sie wartet geduldig auf Dein Ableben..
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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."
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#Der gesetzliche Pflichtanteil kann nicht eigenmächtig halbiert werden. Mit so einem Satz könnte das Testament sogar unwirksam werden.#
Dadurch wird das Testament nicht unwirksam.
#Dann dürfte ihr Pflichtanteil äußerst gering ausfallen#
Wieso sollte der Pflichtteil gering ausfallen?
#wenn sie doch was will, oder sie wartet geduldig auf Dein Ableben..#
Die Stieftochter hat auf den Tod der Stiefmutter keine gesetzlichen Ansprüche.
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#Dadurch wird das Testament nicht unwirksam#
Ein Formfehler kann vieles zerstören - das Testament meiner Tante z.B. wurde aufgrund von Formfehlern ungültig.
#Wieso sollte der Pflichtteil gering ausfallen?#
Weil damit die gemeinsam erworbene Wohnung erst mal alleinig dem verbliebenen Ehepartner zusteht. Und alles, was nötig ist, um einen Haushalt zu führen, da gehört dann z.B. auch das Auto dazu. Das sind die Dinge, die die Erben nicht fordern können. Bei Geldvermögen (Sparbriefe usw.) in einer Zugewinngemeinschaft gehört die Hälfte sowieso dem Verbliebenen. Von der anderen Hälfte stehen diesem dann nochmal 25% zu. Die restlichen 75% teilen sich die direkten Nachkommen. Pflichtanteil wäre damit 37,5%.
Beisspiel:
Wohnung - Wert 200.000 Euro
Vermögen - 200.000 Euro.
Ohne Testament
Anspruch der Ehefrau:
Wohnung - 125.000 Euro
Vermögen - 125.000 Euro
Anspruch des Kindes:
Wohnung - 75.000 Euro
Vermögen - 75.000 Euro
Testament wie beschrieben
Anspruch der Ehefrau:
Wohnung - 200.000 Euro
Vermögen - 200.000 Euro
Kind bis zum Ableben des verbliebenen Ehepartner
Wohnung - 0 Euro
Vermögen - 0 Euro
Kind will Pflichtanteil:
Wohnung 0 Euro
Vermögen 37.500 Euro
Nach Auszahlung des Pflichtanteils hat es dann Anspruch auf NICHTS mehr.
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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."
#Ein Formfehler ist, wenn z.B. das Testament nicht handschriftlich verfasst oder nicht unterschrieben wurde. Die Formulierung eines Testaments stellt keinen "Formfehler" dar.
#Wieso sollte der Pflichtteil gering ausfallen?
Weil damit die gemeinsam erworbene Wohnung erst mal alleinig dem verbliebenen Ehepartner zusteht. Und alles, was nötig ist, um einen Haushalt zu führen, da gehört dann z.B. auch das Auto dazu. Das sind die Dinge, die die Erben nicht fordern können.#
Hier ist die Tochter nicht
Erbin, sondern nur pflichtteilsberechtigt und dieser ist immer nur ein Anspruch in bar.
#Bei Geldvermögen (Sparbriefe usw.) in einer Zugewinngemeinschaft gehört die Hälfte sowieso dem Verbliebenen.#
Das ist falsch. Zum Nachlass des Verstorbenen gehört alles, was auf dessen Namen lief. Nur gemeinsame Konten gehören hälftig zum Nachlass.
#Von der anderen Hälfte stehen diesem dann nochmal 25% zu. Die restlichen 75% teilen sich die direkten Nachkommen. Pflichtanteil wäre damit 37,5%.#
Der Pflichtteil der Tochter wäre 25 % vom Nachass des Erblassers.
#Beisspiel:
Wohnung - Wert 200.000 Euro
Vermögen - 200.000 Euro.
Ohne Testament#
Hier gibt es aber ein Testament.
#Testament wie beschrieben
Anspruch der Ehefrau:
Wohnung - 200.000 Euro
Vermögen - 200.000 Euro
Kind bis zum Ableben des verbliebenen Ehepartner
Wohnung - 0 Euro
Vermögen - 0 Euro
Kind will Pflichtanteil:
Wohnung 0 Euro
Vermögen 37.500 Euro#
Diese Berechnung ist falsch.
Angenommen dem Vater gehört die hälftige Wohnung (100.000) sowie das hälftige Vermögen (100.000) hat die Tochter einen Pflichtteilsanspruch auf EUR 50.000,--.
#Nach Auszahlung des Pflichtanteils hat es dann Anspruch auf NICHTS mehr.#
Die Stieftochter hat sowieso keine gesetzlichen Ansprüche mehr auf den Tod der Stiefmutter, so dass die Tochter nur die Möglichkeit hat, den Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Anders sähe es aus, wenn alle zusammen einen Erbvertrag beim Notar unterschreiben in dem die Stieftochter/Tochter als Schlusserbin eingesetzt wird. Aus dem Beitrag ergibt sich m.M. nach aber keinerlei Hinweise darauf.
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Die Antworten von Cruncc sind völlig korrekt.
Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass die von Teddyknuddel enannten Erbanteile auch noch falsch sind. In einer Zugewinngemeinschaft hat die Ehefrau einen Erbanspruch von 50% und nicht 25%.
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Vielen Dank an alle, die mir geantwortet habe. Merke dass dieses Thema doch ziemlich komplex ist.
Ich werde mich wohl mal beraten lassen.
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