Hallo,
ich habe eine etwas verzwickte Frage und hoffe jemand kann mir helfen.
Also:
A und B sind verheiratet und haben 2009 beim Notar ein Testament erstellt, in dem sie sich beim Ableben eines Ehepartners gegenseitig zum Alleinerben (mit Verfügungsvollmacht...) bestimmen. Zu Lebzeiten geht das gesamt Vermögen 50% zu 50%.
B bekam in 2011 eine schlimme Diagnose und möchte noch die eigenen 50% an einer Immobilie der Tochter C vermachen. Dazu erstellt B einen Zusatz im Testament, der besagt, dass nach dem eigenen Ableben die 50% der Immobilie an die Tochter C fallen. Der Zusatz wurde handschriftlich verfasst und von beiden Eheleuten unterschrieben, ebenso ist der genaue Teil genannt, auf den sich der Zusatz im Testament bezieht. (Ich will jetzt nicht den Rahmen sprengen, aber der Zusatz erfüllt alle Anforderungen die ein Testament erfüllen muss). Der Zusatz liegt seit Erstellung bei der Tochter C zu Hause und wurde nicht beim Gericht eingereicht.
Jetzt stirbt B und A ist in der Folge der Alleinerbe.
Jetzt meine Frage: Kann A die Immobilie einfach verkaufen (weil er ja Alleinerbe ist), oder behindert der Testamentszusatz dies, und die Tochter muss als "Miteigentümerin" zustimmen? Ist der Zusatz überhaupt gültig?
Ich danke schon im Voraus und hoffe nicht den Rahmen des Forums zu sprengen!
Viele Grüße.
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handschr. Zusatz zu notariellem Testament HILFE
2. Februar 2012
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Frage vom 2. Februar 2012 | 18:12
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 2x hilfreich)
handschr. Zusatz zu notariellem Testament HILFE
#1
Antwort vom 2. Februar 2012 | 19:35
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1042x hilfreich)
Das "letzte" Testament gilt. Ein Notar ist dazu nicht nötig.
Man muss es aber schon auch vorlegen um Erbe zu werden. Erst dann hat man was zu sagen.
Solange das "Notar" Testament das einzig bekannte ist, kann der Erbe einen Erbschein beantragen und das Haus verkaufen.
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