wie verhält es sich, wenn ich (hartz IV empfängerin) das erbe meiner mutter bekomme (ca. 5.000.00 €), die sie für die beerdigung von ihrer kleinen rente angespart hat? Es ist selbstverständlich, dass ich für eine anständige beerdigung sorge, aber dazu bräuchte ich das geld.
ein erbe zählt ja normal als einkommen, kann das jocenter auf dieses geld anspruch erheben oder eine bestimmte summe für die beerdigung vorschreiben? ich bin 55 jahre und meine situation belastet meine mutter eh schon, aber der gedanke, dass mir sogar für eine beerdigung die hände gebunden sind, macht nicht nur sie sehr fertig. gibt es für diesen fall eine möglichkeit, dass das geld zweckgebunden (beerdigung) verwendet werden darf? wenn ja, was müssen wir beachten?
ich wäre sehr froh , meine mutter beruhigen zu können und auch selbst wieder ruhig schlafen zu können. vielen dank für eure hilfe.
hartz IV, erben und beerdigungskosten
bei den meißten Beerdigungsinstituten gibt es Treuhandkontos da kann man das Geld einzahlen. Das hat keine Auswirkungen auf ALG 2.
Dort wird das Geld zwar oft niedriger verzinst (2% etwa )aber das ist dann sicherer.
Selbst wenn man es erst mal erbt(auf das eigene Konto für paar Tage) wird eine Summe von 5000€ die für die Beerdigung bestimmt wurden keinerlei verrechenbares Vermögen bedeuten.
Hallo brain,
Ist das eine Vermutung, das das geerbte Geld für die Beerdigung ein paar Tage auf meinem Konto verbleiben kann? Muss dies testamentarisch festgelegt werden? Ich bin die einzige Tochter und ein Testament gibt es bis jetzt nicht.
Sonst ist dann ein Treuhandkonto eines Beerdigungsinstitutes die Lösung. Unter anderen Umständen wurde ich das nicht aufsuchen.
Es lässt sich darüber auch nichts konkretes finden.
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
hmm ja was heißt Vermutung aber du darfst doch als Hartz IV pro Lebensjahr 200 € auf dem Konto haben.
Du bist 55 Jahre also darfst du mindestens 11.000 € auf dem Konto haben ich glaube bei etwas älteren sind die Beträge pro Lebensjahr noch höher.
Außerdem bist du doch dann Treuhändler für deiner Mutter da das Geld doch fest für die Beerdigung deiner Mutter bestimmt ist.
Aber wie gesagt du hast ja noch die andere Möglichkeit des Treuhandkontos beim Beerdigungsinstitut direkt.
hallo brain,
leider funktioniert hartz IV nicht logisch.
ein hartz IV empfänger darf eigenes "erspartes" vermögen haben, aktuell 150 € pro lebensjahr. ein erbe zählt aber als einkommen, soviel weiß ich, einkommen muss gemeldet werden und wird als solches angerechnet. vom erbe, wenn entsprechend groß, können die gezahlten leistungen 10 jahre rückwirkend zurück gefordert werden. das ist auch fakt. deshalb mein misstrauen, weil ich nirgends etwas für meinen fall irgendwo nachlesen kann.
ich als treuhänder meiner mutter wird auch nicht gehen, da muss ich wohl den weg zum beerdigungsinstitut machen, um das geld entsprechend zu sichern. es gibt für alles vorschriften und regeln, aber in diesem fall?
schönen tag, carsie
Warum willst Du denn das Geld auf Dein Konto transferieren? Das ist doch gar nicht notwendig.
Die Beerdigungskosten zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten und können daher vom Konto der Verstorben bezahlt werden.
Als Erbe für Dich gilt nur das, was dann übrig bleibt. Das gilt dann bei Hartz IV als Einkommen.
man kann übrigens auch Kontovollmacht nach dem Tod bei der Bank vereinbaren dann wäre das Geld zu keiner Zeit auf deinem Konto.
@brain
eine kontovollmacht habe ich. darum geht es doch aber nicht.
@hh
ich möchte das geld nicht auf meinem konto haben, ich bzw. meine mutter möchte nur, dass dieses gesparte geld für die kosten der beerdigung verwendet werden darf.
dürfen hier die höhe der kosten vom aa festgelegt werden? es gibt ja sonst für alles "regel"sätze.
wenn die beerdigungskosten (der frei gewählten form entsprechend) zu den nachlassverbindlichkeiten gehören und diese erst bedient werden dürfen, dann kann ja alles auf dem Sparbuch verbleiben.
vielen dank für eure antworten.
-- Editiert von Carsie am 23.10.2007 15:50:11
dürfen hier die höhe der kosten vom aa festgelegt werden?
Nein, jedenfalls solange nicht, wie die Beerdigungskosten aus dem Ersparten bezahlt werden können und angemessen sind.
Die Beerdigungskosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten und werden zuerst bedient. Das ist noch so zu werten, als hätte die Mutter ihre eigene Beerdigung selbst beauftragt und bezahlt.
Du erbst nur das, was übrig bleibt.
Die Beerdigungskosten sollten noch vom Konto der Mutter bezahlt werden. Erst wenn auch die Beerdigung abgeschlossen ist, sollte das Konto aufgelöst oder überschrieben werden.
Im übrigen würde es Dir auch freistehen, das Erbe auszuschlagen. Dann würde das AA auch nichts bekommen.
>Nein, jedenfalls solange nicht, wie die Beerdigungskosten aus dem Ersparten bezahlt werden können und angemessen sind.
Lässt sich "angemessen" beziffern? Ich möchte und muss schon für den Tag meine Muter und mich versorgt wissen.
Beruhigend zu wissen, was uns erwartet und das sich alles würdig regeln lassen wird. Ich habe meinen Ehemann vor 20 Jahren verloren und ein Beerdigungsinstitut wurde glaube ich vom Krankenhaus, wo mein Mann verstarb, geschickt und das hat alles übernommen, da ich allein nicht in der Lage war. Allerdings hatte ich Arbeit.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten