haus kurz vor tod verschenkt - anfechtung möglich?

24. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lillika
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
haus kurz vor tod verschenkt - anfechtung möglich?

Hallo ihr,

meine mutter starb vor mehr als 3 jahren – eine klage auf pflichtteilergänzungsanspruch ist also leider nicht mehr möglich.

Einige monate vor ihrem tod überschrieb sie ihr haus zu 50% auf meinen bruder und zu je 25% an seine beiden kleinen kinder.
Ich erfuhr nur davon, weil mein bruder inzwischen einen rosenkrieg mit seiner noch-ehefrau führt, die mich auch telefonisch informierte.
Meine mutter hatte ein berliner testament mit meinem vater als nacherben.

Kann ich die schenkung noch anfechten und falls ja, mit welchen erfolgsaussichten???


ich danke euch schon im voraus! :-)

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Lebt Dein Vater noch?

Und wieso war Dein Vater Nacherbe, wenn es sich um ein Berliner testament gehandelt hat?

Oder hast Du das mit Vorerbe verwechselt?

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wann hast du denn vom Tod deiner Mutter erfahren?
Und wann ist der Vater (falls) gestorben (also vor Muttern, nach Muttern)?
Und wurdest du im Testament berücksichtigt oder "enterbt"?

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#3
 Von 
Lillika
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

ooops .. das ist durchaus möglich, dass ich beim berliner testament die begriffe verwechselt habe. ich kenne mich da leider wirklich nicht aus - entschuldigt bitte.

von dem tod meiner mutter habe ich einge minuten, nachdem es geschehen ist erfahren.
bis zu dem abend hatte ich einige nächte im krankenhaus übernachtet, um bei ihr zu sein, wenn es geschieht, damit sie nicht alleine sterben muss. aber ich war völlig fertig und mein bruder blieb dann diese nacht dort.

ich wurde testamentarisch nicht enterbt. allerdings gehörte meiner mutter das haus alleine - mein vater hat an dem haus nur nießbrauchsrecht.

per schenkung überschrieb sie 2-3 monate vor ihrem krebstod halt das haus an meinen bruder und seinen beiden kinder. von der schenkung erfurh ich aber erst durch den rosenkrieg mit seiner noch-ehefrau. bis zu dem zeitpunkt ging ich davon aus, dass mein vater das haus geerbt hätte und wir es dann in folge erben würden.

wenn ich nichts dagegen unternehmen kann, wird es sicherlich zur folge haben, dass mein elternhaus unter den hammer kommt, sobald mein vater verstorben ist. (er lebt noch!)
dies möchte ich vermeiden und mein bruder ebenso.

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#4
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Beim Berliner Testament ist der Letztversterbende Alleinerbe, in diesem Fall also dein Vater.
Fraglich ist, ob die Mutter das Haus an deinen Bruder und seine Kinder verschenken durfte.

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Dein Vater hat ja auf jeden Fall einen Anspruch an seinen Sohn, denn ohne die Schenkung hätte ihm ja die Hälfte des Hauses zugestanden.

Und "glauben" nutzt einem gar nichts im Zusammenhang mit Tod - du hättest damals fragen sollen, was denn mit dem Haus ist.
Ich würde aber trotzdem vor Ort einen Fachanwalt einschalten, vielleicht entdeckt der etwas, was wir hier nicht sehen.
Viel Glück.

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#6
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

"Und glauben nutzt einem gar nichts im Zusammenhang mit Tod"

Glauben heißt "nicht wissen" und das nützt gelegentlich (auch) im Erbrecht, nämlich dann, wenn für den Beginn der Verjährung positive Kenntnis verlangt wird.

Ich rate ebenfalls zur Konsultation eines Fachanwaltes.

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

;) Wobei natürlich Glauben schon etwas mit dem Wissen um/über den Tod etwas zu tun haben kann - das ist aber nicht Thema dieses Forums.

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#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Lillika
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

... puh .. das heisst also, ich habe mit einer anfechtung der schenkung keine chance!?!

das ist schlecht. dann wird mein elternhaus also auf doof weggehen, sobald mein vater gestorben ist. ich hatte allerdings mal gelesen, dass man schenkungen innerhalb von 10 Jahren anfechten kann. und meine mutter hat dies ja nur getan, weil sei davon ausgegangen ist, dass die ehe hält. mich erstaunt sowieso, dass der notar es gemacht hat, denn sie konnte zu dem zeitpunkt aufgrund der metastasen im hirn schon nicht mehr gerade ausssehen.

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#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Lillika
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Böswillige Schenkung an Dritte zur Aushöhlung der Rechte aus Erbvertrag / gemeinschaftlichem Testament, Geltendmachung von Ansprüchen
10 Jahre + 3 Jahre vor Erbanfall / ab Erbanfall

entdeckt auf: http://www.hans.de/fachinformationen/erbrecht-fristen-hpp-muenchen.htm

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#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Ja, das soll heißen, 10 Jahre vor Erbanfall und 3 Jahre nach Erbanfall. Die 3 Jahre sind aber schon um, also kein Widerspruch zu den bisherigen Antworten.

Wenn die Mutter aber geistig nicht mehr dazu in der Lage war, die Folgen einer solchen Schenkung zu überblicken, dann kann die Schenkung aus diesem Grund ggfls. angefochten werden. Lässt sich so etwas denn jetzt noch beweisen?

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#14
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

@hanibal2102
Mit der Beibringung eines entsprechenden medizinischen Gutachtens kann so etwas durchaus gelingen. Ob das jetzt noch möglich ist, ist eine andere Frage.

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#16
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Lillika
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

.. weil mein bruder nur mit dem einverständnis von seiner noch-ehefrau handeln könnte (Sie handelt ja durch das Sorgerecht mit für die Kinder) - sie führt aber einen krieg gegen ihn. das haus, welches beide gemeinsam gebaut haben wird jetzt - auf ihren antrag hin - bald versteigert.

spielt auch keine rolle: ihr habt mir klar gemacht, dass da scheinbar null chance besteht.
vielen dank!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Ich denke auch, dass die Schenkung nicht wieder rückgängig gemacht werden kann.

Das bedeutet aber nicht, dass man gegen das Verhalten der Noch-Ehefrau des Bruders nicht vorgehen kann.

Das Sorgerecht muss im Interesse der Kinder ausgeübt werden. Wenn sie den Kindern damit einen erheblichen Nachteil zufügt, dann kann das Familiengericht eingeschaltet werden. Das ist in § 1666 und 1667 BGB festgelegt

In dieser Richtung lohnt sich eine rechtliche Prüfung durchaus.

Außerdem besteht doch wahrscheinlich noch das gemeinsame Sorgerecht, so dass die Noch-Ehefrau derartige Entscheidungen im Namen der Kinder ohnehin nicht alleine treffen kann.

-- Editiert von hh am 29.01.2008 17:26:27

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#19
 Von 
error6
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 29x hilfreich)

++spielt auch keine rolle: ihr habt mir klar gemacht, dass da scheinbar null chance besteht.
vielen dank!***
Es geht um einige 100000 Euro und du verlässt
dich auf Aussagen in einem Forum ..
Geh um Anwalt, aber schnellstens.
:) error6

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