hausüberschreibung geschwister-wohnrecht

13. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
kaischeider
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
hausüberschreibung geschwister-wohnrecht

wer kann mir einen tip geben.
meine mutter möchte der eltesten tochter das haus überschreiben
und ein lebenslanges wohnrecht dafür erhalten,das haus hatt einen wert vonca.120.000 euro.was passiert mit den anderen 2 kindern gehen die leer aus ,oder haben sie dann auch einen anspruch auf wertausgleich oder votzeitiger pflichtteils auszahlung.was steht in dem fall den 2anderen kindern zu und an wen muss dann die forderung bei der übertragung des hauses auf die älteste schwester gestellt werden.da die mutter von der ältesten auch kein geld dafür bekämm.für einen rat wäre ich dankbar

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
elmer
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)

wenn das haus der tochter überschrieben wurde, gehört es ihr. damit gehört es nicht mehr zum vermögen der mutter. dieses vermögen zum zeitpunkt des todes ihrer mutter ist ausschlaggebend für den Geldbetrag, der auf ihre erbquote entfällt. dasselbe gilt für den pflichtteil, auch dieser hängt von dem vermögen der mutter ab. sollten die anderen kinder nichts erben, oder weniger als ihr pflichtteil wäre, dann haben sie einen anspruch auf den pflichtteil (hälfte des gesetzlichen Erbteils) bzw. auf den sogenannten pflichtteilsergänzungsanspruch.
der anspruch richtet sich gegen den erben, wenn es um den pflichtteil geht.
wichtig ist in ihrem fall:
die rechtsprechung (BGH) geht davon aus, dass, wenn sich die eltern ein lebenslanges wohnrecht am haus eintragen lassen und auch darin wohnen bis zum tod, dann soll der wert des hauses/Grundstück wieder zum vermögen des erblassers zurückfallen- das bedeutet, dass sich das vermögen der mutter wieder erhöht, obwohl das haus verschenkt wurde- somit erhöht sich für sie damit der pflichtteil

elmer

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#2
 Von 
Silberfee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

wo findet man das bgh urteil?

-----------------
"silberfee"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hasi23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hab da auch ein Frage dazu.
Meinem Mann wurde vor 4 Jahren das Haus seiner Eltern überschrieben und dabei für die Geschwister ein Wohnrecht bis 25 Jahren gewährt. Nun ist bei einem Geschwisterteil meistens der Lebensgefährte da und dadurch haben wir natürlich mehr Kosten. Darf der Lebensgefährte ohne Kostenübernahme bei uns weiter wohnen, oder nicht? Wer weiß da einen Rat. Das Problem ist nämlich das die in unserer Wohnung mitwohnen und die Eltern nur eine abgeschlossene Wohnung haben.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wodurch hat dein Mann denn mehr Kosten?

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

M.W. kommt die 10-jährige Frist nach der Schenkung nur bei Einräumung eines Nießbrauchs in Wegfall, nicht aber bei Einräumung eines Wohnrechts.

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#6
 Von 
Hasi23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Wodurch haben wir mehr Kosten. Welche Frage. Ich glaube daß sich die Lebensgefährten auch Duschen, WC benutzen.....
Nebenbei wenn die Schwestern ausser Haus sind sind diese ja auch in ihren Zimmern und nutzen Laptop, Fernseher.....

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#7
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Wie ist das Wohnrecht genau formuliert im Vertrag?

Noch nicht 25J und hat ein Lebensgefährte? Heiß das nicht ein "Freund" hier?


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