"hege und pflege" im vertrag

11. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb381294-13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
"hege und pflege" im vertrag

Hallo liebe Forengemeinde

Ich habe noch 5 Geschwister, und habe damals das Haus meiner Eltern als Erbe bekommen, und habe meine restlichen Geschwister ausgezahlt.
Nun ist meine Mutter pflegebedürftig sodass Sie in ein Altenheim muss , im Vertrag damals stand "hege und pflege" mit drin, da meine Eltern die andere Hausseite noch bewohnen.
Müssen ich und mein Mann dann auch die Heimkosten tragen, oder wie ist dieses "hege und pflege" aufzufassen?

Herzliche Grüße, Sabine

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Mal davon abgesehen, dass das nichts mit Erbrecht zu tun hat:
wenn du dich offenbar zur Übernahme der Pflege verpflichtet hast und diese jetzt durch einen Dienstleister erledigt wird - wer sollte die denn sonst zahlen?

wenn du nicht zahlen kannst, springt u.U. das Sozialsmt ein und holt sich das Geld von allen Kindern, von denen was zu holen ist, zurück. Dann werden die Kinder alkerdins das Geld von dir fordern können, da du dich schließlich zur Pflege verpflichtet hast.

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#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Diese Frage kann man nicht so einfach beantworten, wie "quiddje" dies getan hat. "hege und pflege " kann vieles bedeuten. Wenn man den genauen Wortlaut des Vertrages nicht kennt, sollte man mit der Interprätation sehr vorsichtig sein.

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" "

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wohl wahr, insbesondere wandelt sich die Interpretation dieser Formulierung im Laufe der Zeiten. Das ist dann durch §242 BGB abgesichert:

quote:<hr size=1 noshade>Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. <hr size=1 noshade>
Wenn es also üblich ist, die Alten im Hause zu pflegen, bis dass sie das Haus mit den Füßen voran verlassen - dann ist das Auslagern dieser Tätigkeit an ein Pflegeheim ungewöhnlich und selbstverständlich vom zur "Hege und Pflege" Verpflichteten zu finanzieren.
Wenn es hingegen absolut normal ist, die Leute ins Heim zu schieben, sobald sie einen Betreuungsbedarf haben - dann hätte man das Pflegeheim im Vertrag wohl extra erwähnen müssen (wobei sich da die Frage stellt, was unter "Hege und Pflege" denn sonst verstanden wurde - Hilfe bei grippalem Infekt?).

Nach Treu und Glauben würde ich aufgrund der Ausführungen eben bei "Hege und Pflege" ohne genauen Ausschluss bestimmter Leistungen davon ausgehen, dass die Versorgung (Hege) und der notwendige Pflegebedarf (sic!) im Alter dadurch abgesichert wird. Also: egal, durch wen und wo sie konkret geleistet werden - der Verpflichtete hat die Leistung zu bewirken. Man könnte vielleicht durch eine genauere Angabe des "damals" das Ganze einschränken - Aber Pflegeheime sind eine neuere Entwicklung, vor Einführung der Pflegeversicherung waren die eher die Ausnahme und der Vertrag scheint schon älter zu sein.

Aber ich bin auch auf dem Dorf aufgewachsen, wo Altenteiler mit "Hege und Pflege" - Verträgen üblich waren und weitere Kinder, die nicht diesen Alternteilervertrag hatten, auch kaum Erbe oder gar Abfindungen zu Lebzeiten erwarten durften. Da wusste man und konnte auch beobachten, worauf sich die zur Pflege Verpflichteten einließen (das waren übrigens fast immer Söhne, die dann davon ausgingen, dass die Pflege von der künftigen Ehefrau erledigt werde).

-- Editiert quiddje am 13.01.2014 08:52

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#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Hier gibt es 2 Dinge, die man im Detail prüfen muss:

quote:
und habe meine restlichen Geschwister ausgezahlt


Haben die Geschwister jeweils 1/6 des Hauswertes bekommen, oder weniger?

quote:
Vertrag damals stand "hege und pflege" mit drin


Hier kommt es auf den genauen Wortlaut an. Was ist mit der Wohnung der Eltern, wird die jetzt frei, oder wohnt dort der Vater noch?

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