Hallo zusammen,
ich muß ich was fragen. Durch das Amtsgericht bin ich informiert wurden, das ich als Alleinerbe eingesetzt wurde. Allerdings besteht zwischen mir und dem Erblasser kein Verwandschaftsverhältnis.
Ich weiß allerdings nicht, was der Erblasser an Konten etc. hat, nur, das zum Erbe ein Grundstück mit Einfamilienhaus gehört, und das das einen "geschäftswert" von 150.000 EUR hat.
Was bedeutet jetzt Geschäftswert? ist das der Verkehrswert, oder der Ertragswert?
Woher erfahre ich, was für Konten den dem Erblasser gehören bzw. ob er Sparbriefe etc. besitzt?
Außerdem hatte ich in dem Schreiben des Amtsgerichtes einen Fragebogen zur "Kostenberechnung bei Gericht". Sind denn außer den Erbschaftssteuern noch Gerichtskosten fällig??
Ich hab keine Ahnung, da das meine erste Erbschaft ist. Wie hoch wird bei so einer Immobilie mit dem o.g. Geschäftswert die Erhschafststeuer ausfallen??
Schon mal vielen Dank für eure antworten
hilfe - ich habe geerbt
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Hallo,
wende dich doch einfach an die Person die dir das Schreiben geschickt hat. Dort erfährst du sicher wer der Nachlassverwalter ist und du kannst auch ruhig sagen dass du keine Ahnung hast was du jetzt tun musst und woher du Informationen bekommst bezüglich Kosten etc.
Die können dich sicher an die richtige Stelle weiterleiten.
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"Gruß von Servanda"
--- editiert vom Admin
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Hallo zusammen,
ihr habt Recht. Ich hab Kontakt mit dem
Nachlassverwalter aufgenommen, und er konnte mir schon gut weiterhelfen.
Weiß jemand, ob es einen steuerlichen Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauchrecht einer Wohnung besteht, oder kann ich beides steuerlich gleich vom
Ertragswert einer Immobilie abziehen?
Schon mal vielen Dank sagt
Sternchen
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