im Testament vom Opa nicht berücksichtigt

5. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
icyeyes
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
im Testament vom Opa nicht berücksichtigt

Hallo zusammen,

im Februar diesen Jahres ist mein Opa verstorben, seine Frau (Oma) lebt noch.

Letzte Woche erhielt ich ein Schreiben vom Amtsgericht in der Nachlasssache meines Opa.

Zur Konstellation: Wir sind 3 Enkel, unser Vater, also der direkt Erbe ist bereits verstorben, sodass wir 3 Enkel die direkten Erben sind.

Dem Schreiben vom Amtsgericht war das Testament meines Opas beigefügt. Er hat meine Oma als Alleinerbin eingesetzt und nach Ihrem Tod das gesamte Vermögen meinen beiden Brüder vererbt, d.h. mich quasi vom Erbe ausgeschlossen.

Welche Folgen hat diese Konstellation? Meine Oma ist jetzt Alleinerbin, wir könnten zwar auf unseren Pflichteile vom Erbe des Opa bestehen, werden dies aber alle 3 nicht tun.

Meine Oma hat für Ihren Tod ein eigenes Testament geschrieben, welches meine Enterbung durch den Opa aufheben würde! Geht dies?

Über fachkundige Antworten würde ich mich freuen.

Viele Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Dem Schreiben vom Amtsgericht war das Testament meines Opas beigefügt.
Ich gehe dann davon aus, dass es sich um ein Einzeltestament des Opas handelt.

Er hat meine Oma als Alleinerbin eingesetzt und nach Ihrem Tod das gesamte Vermögen meinen beiden Brüder vererbt, d.h. mich quasi vom Erbe ausgeschlossen.
Hier kommt es auf die genaue Formulierung des Testaments an. Wenn er die Oma als Alleinerbin eingesetzt hat, kann er nicht die Erbfolge nach deren Tod bestimmen. Wenn er ausdrücklich Vor-/Nacherbfolge angeordnet hat (steht dann auch so im Testament) ist die Einsetzung so möglich.

Meine Oma hat für Ihren Tod ein eigenes Testament geschrieben, welches meine Enterbung durch den Opa aufheben würde! Geht dies?
Wenn der Opa ein Einzeltestament erstellt hat und die Oma zur Alleinerbin eingesetzt hat, kann die Oma ein eigenes Testament erstellen und zu Erben einsetzen, wen sie möchte. Bei Anordnung Vor-/Nacherbfolge kann sie nur ein Testament über ihren eigenen Nachlass erstellen. Der Nachlass des Opas fällt mit ihrem Tod an die Nacherben.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

quote:
Ich gehe dann davon aus, dass es sich um ein Einzeltestament des Opas handelt.


Und ich gehe mal davon aus, dass der Fragesteller sich unglücklich ausgedrückt hat und es sich tatsächlich um ein gmeinschaftliches Testament handelt.

In dem Fall würden die Anmerkungen von cruncc1 nicht gelten.

quote:
Meine Oma ist jetzt Alleinerbin, wir könnten zwar auf unseren Pflichteile vom Erbe des Opa bestehen, werden dies aber alle 3 nicht tun.


Für Deine beiden Geschwister macht es vielleicht Sinn, auf den Pflichtteil zu verzichten. Schließlich bekommen sie den entsprechenden Anteil am Nachlass nach dem Tod der Oma trotzdem.

Für Dich gilt das nicht. Für Dich wäre der Verzicht auf den Pflichtteil ein echter Verzicht, der nach dem Tod der Oma nicht ausgeglichen wird. Ich würde Dir daher dringend empfehlen, den Pflichtteil geltend zu machen.

Wenn Du das Verhältnis zu Deiner Oma nicht belasten willst, dann könnte z.B. die Auszahlung des Pflichtteils bis zum Tod der Oma gestundet werden.

quote:
Meine Oma hat für Ihren Tod ein eigenes Testament geschrieben, welches meine Enterbung durch den Opa aufheben würde! Geht dies?


Wenn das Testament des Opas ein gemeinschaftliches Testament von Oma und Opa ist, dann geht das nicht. So ein Testament ist nach dem Tod des Opas nicht mehr änderbar.

So eine Änderung gegenüber dem Willen des Opas wäre dann nur denkbar mit einem notariellen Vertrag, den auch Deine beiden Brüder unterschreiben.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

quote:
Ich gehe dann davon aus, dass es sich um ein Einzeltestament des Opas handelt.


Und ich gehe mal davon aus, dass der Fragesteller sich unglücklich ausgedrückt hat und es sich tatsächlich um ein gmeinschaftliches Testament handelt.

In dem Fall würden die Anmerkungen von cruncc1 nicht gelten.

quote:
Meine Oma ist jetzt Alleinerbin, wir könnten zwar auf unseren Pflichteile vom Erbe des Opa bestehen, werden dies aber alle 3 nicht tun.


Für Deine beiden Geschwister macht es vielleicht Sinn, auf den Pflichtteil zu verzichten. Schließlich bekommen sie den entsprechenden Anteil am Nachlass nach dem Tod der Oma trotzdem.

Für Dich gilt das nicht. Für Dich wäre der Verzicht auf den Pflichtteil ein echter Verzicht, der nach dem Tod der Oma nicht ausgeglichen wird. Ich würde Dir daher dringend empfehlen, den Pflichtteil geltend zu machen.

Wenn Du das Verhältnis zu Deiner Oma nicht belasten willst, dann könnte z.B. die Auszahlung des Pflichtteils bis zum Tod der Oma gestundet werden.

quote:
Meine Oma hat für Ihren Tod ein eigenes Testament geschrieben, welches meine Enterbung durch den Opa aufheben würde! Geht dies?


Wenn das Testament des Opas ein gemeinschaftliches Testament von Oma und Opa ist, dann geht das nicht. So ein Testament ist nach dem Tod des Opas nicht mehr änderbar.

So eine Änderung gegenüber dem Willen des Opas wäre dann nur denkbar mit einem notariellen Vertrag, den auch Deine beiden Brüder unterschreiben.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icyeyes
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Es handelt sich tatsächlich um ein EINZELTESTAMENT, welches von meinem Opa handschriftlich verfasst wurde und auch NUR von ihm unterschrieben wurde.

Viele Grüße

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

quote:
Es handelt sich tatsächlich um ein EINZELTESTAMENT


Dann sind die Einwände von cruncc1 doch interessant.

quote:
und nach Ihrem Tod das gesamte Vermögen meinen beiden Brüder vererbt, d.h. mich quasi vom Erbe ausgeschlossen.


Dann muss geprüft werden, ob dieser Teil des Testamentes wirksam ist. dazu muss aber der Wortlaut des testamentes bekannt sein.

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#6
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Vielleicht hat der Opa auch damit bezweckt, sollte die Oma vor ihm versterben dann muß er kein neues Testament schreiben sondern es ist bereits geregelt, dass nur 2 von den 3 Enkel von ihm erben.
Vielleicht weil er Bedenken hat ob er dann überhaupt noch testierfähig ist.
Opas Testament hat allerdings keinen Einfluß auf das Testament/Erbe der Oma. Die könnte ja theoretisch nur den vom Opa enterbten Enkel als Alleinerbe benennen.

Kleine Hexe

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#7
 Von 
icyeyes
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für die bisherigen Antworten. Da ich ein paar Tag weg war, jetzt erst meine Antwort. Anbei mal der Text des Testmentes:

"Ich setze hiermit meine Ehefrau ...., geb. am ...., in ...., wohnhaft ...., nach meinem Tod als alleinige Erbin ein.

Es handelt sich um das Flurstück ..., bebaut mit einem Bungalow und das Flurstück .... mit einer Garage und einem Gartenhaus. Des Weiteren erhält sie das ganze Sparvermögen und das Inventar der Wohnung, sowie 2 Garagen, die auf dem Grundstück von .... stehen nebst allem Inventar.

Meine beiden leiblichen Enkel sind Vermächtnisnehmer, d.h. nach ihrem Tod erhält mein Enkel ...., geb. ... wohnhaft in ..., das Flurstück 1398 mit Bungalow das Flustück 1502 bebaut mit einer Garage und einem Gartenhaus, sowie die 2 Garagen, die auf dem Flurstück von .... stehen nebst dem Inventar.

Das Inventar der Wohnung und das gesamte Sparvermögen erhalten meine beiden leiblichen Enkel.

.... wie vorgenannten sowie ...., geb. ...., wohnhaft in .... je zur Hälfte.

Nachtrag zum Testament vom ....

Von dem Sparvermögen, das vorhanden ist, soll ein Zehntel die ... Kirche in .... erhalten. Die Restsumme ist - wie im vorgenannten Testament angegeben - an die beiden leiblichen Enkel auszuzahlen."

Dazu noch als Info, ich bin Adoptivkind meines Verstorbenen Vaters.

Vielleicht hilft der Text für detailliertere Antworten.

Vielen Dank.

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Das ist mal wieder ein typisches Beispiel für ein selbstgebasteltes Testament!

Das Testament ist ggf. vom Nachlassgericht auszulegen, ob hier ggf. Vor-/Nacherbfolge angeordnet wurde.

Meine Oma hat für Ihren Tod ein eigenes Testament geschrieben, welches meine Enterbung durch den Opa aufheben würde! Geht dies?
Für ihren eigenen Nachlass kann Oma dies ohne weiteres tun.

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#9
 Von 
icyeyes
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

hat sonst evtl. noch jemand Hinweise zu dem Text des Testamentes?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

quote:
Das Testament ist ggf. vom Nachlassgericht auszulegen, ob hier ggf. Vor-/Nacherbfolge angeordnet wurde.


Vom Wortlaut her handelt es sich um ein Vermächtnis unter aufschiebender Bedingung.

Während Deine beiden Brüder dieses Vermächtnis verlieren würden, wenn sie den Pflichtteil fordern, gilt das für Dich nicht.

Ich würde Dir daher dringend empfehlen, den Pflichtteil zu fordern, da Du andernfalls bezüglich des Nachlasses Deines Opas komplett leer ausgehen würdest.

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