kein Testament - kann die Schwiegermutter erben?

2. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)
kein Testament - kann die Schwiegermutter erben?

Wir sind verheiratet und haben 1 Kind. Bis jetzt haben wir kein Testament aufgesetzt.
Jetzt kam bei einem gemütlichem Zusammensein mit Freunden die Frage auf "Wer hat ein Testament".
Wir besitzen ein abbezahltes EFH das auf Eheleute steht.
Falls jetzt mir oder meinem Mann etwas passiert und wir kein Testament haben, wer ist dann erbberechtigt?
Ich dachte der Überlebende Partner und das Kind!
Freunde meinsten die lebende Mutter des Ehemanns (falls der Mann stirbt) ist dann auch erbberechtigt.
Stimmt das?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Eine kurze Google Suche bringt zwei gut formulierte Treffer zum Thema:

http://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Erben/Erbfolge.php

http://www.testamentsregister.de/testament/gesetzliche-erbfolge-/ehegattenerbrecht

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat:
kein Testament - kann die Schwiegermutter erben?

kann: ja - es kommt aber immer auf die Verhältnisse an

Die gesetzliche Erbfolge ergibt sich aus dem BGB - z.B. hier ist sie ganz gut beschrieben - mit graphischer Darstellung

Der Ehepartner erbt immer neben den Verwandten; die Verwandten sind in "Ordnungen" eingeteilt.
Wenn es Nachkommen gibt, dann erbt der Ehepartner neben den Nachkommen/Verwandten 1. Ordnung.
Wenn der Verstorbene keine Nachkommen hat, dann geht es im Ordnungssystem hoch - z.B. könnte der Ehepartner dann gemeinsam mit der Schwiegermutter erben oder gemeinsam mit den Nachkommen verstorbener Geschwister des Verstorbenen oder oder ...

Schon wenn man nur möchte, dass der überlebende Ehegatte alleine über das ehemals gemeinsame Haus verfügen kann, dann ist es sinnvoll ein Testament zu erstellen.
Zudem erspart ein notarielles Testament im Erbfall Kosten bei der Grundbuchberichtigung - letztendlich ist ein Testament damit quasi kostenlos ... und der Notar berät auch bei der Testamenterstellung.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Falls jetzt mir oder meinem Mann etwas passiert und wir kein Testament haben, wer ist dann erbberechtigt?

Dann erbt der Ehegatte die Hälfte und das/die Kind(er) die andere Hälfte (gesetzlicher Güterstand).
Zitat:
Freunde meinsten die lebende Mutter des Ehemanns (falls der Mann stirbt) ist dann auch erbberechtigt.[/QUOTE
Die Eltern erben nur, wenn keine Nachkommen vorhanden sind.
Zitat:
Zudem erspart ein notarielles Testament im Erbfall Kosten...

Wenn ein notarielles Testament vorhanden ist, wird kein Erbschein (Kosten) benötigt.
Zitat:
..bei der Grundbuchberichtigung

Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei, danach kostet es und zwar unabhängig davon, welcher Erbnachweis vorhanden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

@cruncc1:

Also mein Mann und Ich sind verheiratet und haben einen Sohn!
Testament ist noch nicht vorhanden!
Ein Freund von uns behauptet: Wenn meinem Mann etwas passiert - erben Ich, mein Sohn und auch die Mutter meines Mannes (meine Schwiegermutter) hätte einen Erbanspruch!

Die Aussage des Freundes ist doch Falsch! Oder?

Erben sind in dem Fall: Ich und mein Sohn!!!!

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9283x hilfreich)


Zitat:
Erben sind in dem Fall: Ich und mein Sohn!!!!

Ja.

Zitat:
Die Aussage des Freundes ist doch Falsch! Oder?

Ja.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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