komplizierter Erbfall !!!

24. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Wulle444
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
komplizierter Erbfall !!!

Moin,
folgende Sachlage:

Meine Partnerin und ich sollen ein 2 Familienhaus + ca 20000€ Vermögen erben.
Unsere beiden Kinder (beide minderjährig),sollen ein Wohnrecht am gesammten Hausgrundstück auf Lebenszeit erhalten.Eintragbar im Grundbuch.
Wir sind alle nicht verwandt mit dem Verstorbenen !!!

Allerdings hat der Verstorbene noch 2 Kinder denen er aber laut Testament nichts zukommen lassen will und Ihnen auch den Pflichtteil entziehen möchte.



Meine Fragen:

Was passiert mit dem Haus wenn die Kinder des verstorbenen Ihren Pflichtteil bekommen ???

Ist das Haus durch das Wohnrecht meiner Kinder so gut wie unverkäuflich ???

Wie sieht die Prozentuale Verteilung des Erbe aus ???


MfG. Wulle

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was passiert mit dem Haus wenn die Kinder des verstorbenen Ihren Pflichtteil bekommen ??? <hr size=1 noshade>


Wie Ihr den Pflichtteil auszahlt, ist Eure Sache.

quote:<hr size=1 noshade>Ist das Haus durch das Wohnrecht meiner Kinder so gut wie unverkäuflich ??? <hr size=1 noshade>


Davon ist auszugehen

quote:<hr size=1 noshade>Wie sieht die Prozentuale Verteilung des Erbe aus ??? <hr size=1 noshade>


So wie im Testament festgelegt.

quote:<hr size=1 noshade>Allerdings hat der Verstorbene noch 2 Kinder denen er aber laut Testament nichts zukommen lassen will und Ihnen auch den Pflichtteil entziehen möchte. <hr size=1 noshade>


Die Entziehung des Pflichtteils ist nur in seltenen Fällen möglich. Die Voraussetzungen sind in § 2333 BGB festgelegt.

Wenn die Kinder noch minderjährig sind, dann würde ich Euch empfehlen, das Erbe auszuschlagen, da die 20.000€ für die Auszahlung des Pflichtteils wahrscheinlich nicht ausreichen und das Haus unverkäuflich ist, so dass Ihr Geld aus Eurem Privatvermögen aufwenden müsst, um den Pflichtteil auszuzahlen.

Folge so einer Ausschlagung könnte sein, dass auch die Kinder das Wohnrecht nicht erhalten.

Sind die Kinder volljährig, so kann man mit ihnen einen "Deal" machen, bei dem alle Beteiligten profitieren.



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#2
 Von 
Wulle444
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die schnelle Antwort !!!

Bleibt das Haus (bzw.das Wohnrecht) auch unantastbar wenn ich den Pflichtteil nicht auszahlen kann ???

Sprich kann erst nach ableben meiner Kinder das Haus verkauft und das Erbe zwischen meiner Partnerin,mir und den beiden Kindern des verstorbenen aufgeteilt werden ???


MfG. Wulle

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#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Nein, den Pflichtteil müssen die Erben auszahlen und zwar in Bar. Es ist ja auch abhängig vom Wert der Immobilie und in wie weit die abgezahlt ist. Ggf. gibt euch die Bank ja ein Darlehen.
Ggf. wird das Jugendamt noch gefragt werden müssen, da die Erben minderjährig sind und es ein Erbe sein könnte, dass einen Nachteil darstellt. Es sind auf jeden Fall Erbschaftssteuern von euch allen zu zahlen und es sollte nicht vergessen werden, dass jedes Jahr Grundsteuern anfallen.

Vielleicht wäre eine Zwangsversteigerung des Hauses - um die Pflichtteile auszuzahlen - sowieso die beste Lösung, weil dann auch das Wohnrecht erlischt.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

#Ggf. wird das Jugendamt noch gefragt werden müssen...#
Das Jugendamt hat damit nichts nichts zu tun.

#...da die Erben minderjährig sind und es ein Erbe sein könnte, dass einen Nachteil darstellt.#
??? Die Kinder werden doch keine Erben, sondern erhalten nur ein Wohnrecht.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:
Vielleicht wäre eine Zwangsversteigerung des Hauses - um die Pflichtteile auszuzahlen - sowieso die beste Lösung, weil dann auch das Wohnrecht erlischt.


Wie kommst Du darauf, dass bei einer Zwangsversteigerung das Wohnrecht erlischt? Das ist in einem Fall wie diesem nicht so.

quote:
Bleibt das Haus (bzw.das Wohnrecht) auch unantastbar wenn ich den Pflichtteil nicht auszahlen kann ???


Nochmal: Wie Du den Pflichtteil auszahlst, ist Deine Sache. Wenn Du wie in diesem Fall das Haus nicht verkaufen kannst, dann haftest Du eben mit Deinem übrigen Vermögen für die Auszahlung. Eine Auszahlung des Pflichtteils kannst Du nur vermeiden, wenn Du das Erbe ausschlägst. Der Pflichtteil muss sofort ausgezahlt werden und nicht erst in ferner Zukunft.

Die Kinder werden nicht Erben sondern erhalten ein Vermächtnis. Aber auch die Ausschlagung des Vermächtnisses bedarf der Zustimmung des Familiengerichtes. Da die Ausschlagung die Kinder benachteiligt, solltet Ihr nicht mit der Zustimmung des Gerichtes rechnen.

Insgesamt hat der Verfasser des Testamentes dieses völlig unüberlegt formuliert. Er hat Euch als Erben in eine quasi aussichtslose Lage gebracht, die Euch wahrscheinlich zwingt, das Erbe auszuschlagen. Das gilt wohl auch für weitere Erben, so dass das Haus möglicherweise an den Staat fällt.

Aber vor der Ausschlagung sollte noch eine Beratung durch einen versierten Anwalt für Erbrecht erfolgen. Vielleicht het der einen anderen Lösungsweg parat.


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-- Editiert am 24.06.2011 21:25

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