Hallo,
A hat lebenslanges Wohnrecht laut Testament. Das Haus wurde aber in dem selben Testament B vererbt.
Das Haus ist nicht in abgetrennte Wohnungen eingeteilt, man kommt also in alle Räume. Wohnrecht ist nicht auf einzelne Räume beschränkt.
1. Hat B einen Anspruch auf einzelne Räume um darin zu wohnen oder auch nur z.B. ein Büro einrichten?
2. Kann A die Schlösser austauschen?
3. Erlöscht das Wohnrecht, wenn A in eine andere Wohnung zieht?
4. Wer muss für Instandhaltungskosten aufkommen?
5. Hat B freien Zutritt zu dem Haus?
Vielen Dank!
-- Editiert am 08.05.2009 09:16
-- Editiert am 08.05.2009 09:26
-- Editiert am 08.05.2009 09:38
lebenslanges Wohnrecht nicht auf einzelne Räume beschränkt?
8. Mai 2009
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Frage vom 8. Mai 2009 | 08:39
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
lebenslanges Wohnrecht nicht auf einzelne Räume beschränkt?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. Mai 2009 | 10:34
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1049x hilfreich)
1. Nicht in der Wohnung von A
2. Für seine Wohnung ja
3. Nein
4. B, der Eigentümer
5. ?
Und jetzt?
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