lebensversicherung unterschlagen

15. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Widinov
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
lebensversicherung unterschlagen

guten morgen,

vor 10 jahren verstarb meine mutter und da meine schwester und ich damals der meinung waren, die erbmasse würde nur aus ihrem anteil des hauses bestehen, das mein vater und meine mutter jahre vorher gebaut hatten, haben wir im hinblick auf die aufteilung des erbes nichts unternommen. schließlich hätte andernfalls das haus verkauft werden müssen - und das wollten wir nicht.
nun habe ich aber erfahren, dass meine mutter damals zusätzlich noch eine lebensversicherung hatte, von der unser vater uns nichts erzählt hat.
soweit ich informiert bin, wären aber sowohl mir als auch meiner schwester jeweils 25% der summe zugestanden.

meine fragen lauten also:

1. ist das richtig?
2. welche möglichkeiten habe ich heute, meinen diesbezüglichen anspruch einzufordern?

für die antworten bereits im voraus vielen dank

widinov

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Wenn Dein Vater Bezugsberechtigter war, die Lebensversicherung also zugunsten Deines Vaters abgeschlossen wurde, dann gehört sie nicht zur Erbmasse.

Erbrechtliche Ansprüche verjähren nach 3 Jahren. Ob das im konkreten Fall auch zutrifft, weiß ich allerdings nicht.

Das Haus hätte im Übrigen nicht verkauft werden müssen, nur weil Ihr mit 1/4 Anteil im Grundbuch steht. Erst, wnn ihr gewollt hättet, dass der Anteil ausgezahlt wird, hätte das haus verkauft werden müssen.

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