leibliche Tochter - adoptiert

2. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.12.2011 20:46:58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
leibliche Tochter - adoptiert


Habe folgendes Problem ;

meine leibliche Tochter aus 1. Ehe will ihr Erbteil ...

Diese Tochter stammt aus einer Ehe von der ich rechtskräftig geschieden wurde. Als diese Ehe geschieden wurde war meine Tochter 2 Jahre alt, und ich hatte per Gerichtsbeschluss keinerlei Besuchsrecht !

Diese Tochter wurde dann von dem neuen Ehepartner meine Ex-Ehefrau offiziell adoptiert, und hat auch dessen Namen angenommen...

Nun steht diese Tochter nach 27 Jahren vor meiner Tür und möchte ihr "Erbteil".

Wie kann ich mich und meine jetztige Ehefrau schützen falls ich vor meiner Frau sterben sollte ?

Bin für jede Info dankbar.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Keine Bange - dem nächsten Besuch Deiner Tochter kannst Du vermutlich ganz gelassen entgegen sehen:

Hier ist Google Dein Freund:


Das Erbrecht des Adoptivkindes
Nach dem am 1. Januar 1997 in Kraft getretenen Adoptionsgesetz ist zu unterscheiden, ob ein Minderjähriger oder ein Volljähriger an Kindes Statt angenommen wird. Ein im Zeitpunkt der Adoption minderjähriges Kind wird rechtlich dem ehelichen Kind völlig gleichgestellt. Das hat auch zur Folge, daß das Verwandtschaftsverhältnis zu seinen leiblichen Eltern erlischt. Stirbt also der leibliche Vater des minderjährig adoptierten Kindes, hat es keinen Erbanspruch. Gegenüber den Adoptionseltern und deren leiblichen ehelichen Kindern wird es absolut gleich behandelt als Erbe 1. Ordnung.

Quelle: http://www.hypovereinsbank.de/pub/io/prba/42847.jsp

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Solange du lebst, hätte sowieso keiner einen Anspruch auf ein Erbe.
Wenn sie noch mal kommt, sag doch "warte mal einen Augenblick" - gehst ins Bad, schneidest dir eine Strähne Haare ab, tust sie in eine Plastiktüte und sagst "das ist alles, was du vielleicht von mir geerbt hast".

Eine ganz andere Frage, hattest du denn vorher Kontakt mit diesem Kind? Wenn ihr euch gut verstanden hättet, bliebe es dir ja unbenommen, ihr freiwillig etwas zu vererben.

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