mögliches Erbe Haus mit Rest darlehn

23. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
nici84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
mögliches Erbe Haus mit Rest darlehn

Meine Nachbarin will mir ihr Haus vererben. Das Haus wird beim tot noch nicht abgezahlt sein. Derzeit sind noch 60.000€ bei der Bank abzuzahlen. Mindert diese restschuld später den Verkehrswert der Immobilie in Hinsicht zur Berechnung der Erbschaftssteuer? Kommt später ein Gutachter der die Immobilie samt Inventar bewertet? Oder wird bei der Berechnung nur der Grund und Bodenwellen, bzw. Der Wert des Hauses angesetzt?

Danke euch für antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Der Verkehrswert mindert sich nicht, nur bei der Berechnung der Erbschaftssteuer wird die Restschuld abgezogen.
Bsp. Verkehrswert 100 000 € - 60 000 € Restschuld auf das Haus = 40 000 € für die Steuer.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Für die Festlegung der Erbschaftsteuer ermittelt das Finanzamt den Wert des Hauses.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nici84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

ok - letztendlich wird dann aber von dem positiven Betrag des Hauses ( wie will das FA das berechnen? per Gutachter?) der Restschuldbetrag der Kreditsumme abgezogen oder? Zusätzlich werden doch die Freibeträge - in meinem Fall St-Person.III also 20.000€ und Erbfallkosten mit pauschal 10.300€ ( wenn nicht tatsächlich Höher) runtergerechnet, oder sehe ichdas falsch?
Und dann wird das ganze mit 30% berechnet = Erbschaftssteuer....

Kann man eigentlich das aufzunehmende Darlehn für die Höhe der Erbschaftssteuer irgendwie steuerrechtlich geltend machen?
Als Privatperson wahrscheinlich nicht oder?

Danke Euch!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Kann man eigentlich das aufzunehmende Darlehn für die Höhe der Erbschaftssteuer irgendwie steuerrechtlich geltend machen? Nö.

1x Hilfreiche Antwort

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