mutter, 2 soehne, einer soll nichts (auch keinen erbteil) kriegen. wie?

7. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
MarkusS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
mutter, 2 soehne, einer soll nichts (auch keinen erbteil) kriegen. wie?

ok, ich versuche, es kurz zu machen.

meine grossmutter hat 2 söhne.

der ältere ist mein onkel, der jüngere mein vater.

der ältere hat schon (noch zu lebzeiten meines grossvaters) ueber die haelfte des grundstücks bekommen.

meine grossmutter möchte meinen onkel komplett vom erbe ausschliesen, auch vom pflichtteil.


dazu steht im ratgeber:

Einem Abkömmling kann der Pflichtteil entzogen werden, wenn :

1. der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten oder einem anderen Abkömmling des Erblassers nach dem Leben trachtet

2. er sich eines schweren, vorsätzlichen Vergehens oder Verbrechens gegen den Erblasser bzw. dessen Ehepartner schuldig gemacht hat

3. er einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung gegen den Erblasser oder dessen Ehegatten schuldig ist - bei Misshandlung des Ehegatten muss der Abkömmling von diesem abstammen

4. der Abkömmling die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt

5. der Abkömmling einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel wider den Willen des Erblassers führt.


und da häng ich nun.

zu:
1 - nun, er hat noch nicht versucht, seine mutter zu töten.
2 - dazu komme ich gleich, das wäre evtl der ansatztpunkt
3 - er misshandelt seine mutter nicht. er hat seit mehreren jahren nichtmehr mit ihr gesprochen und wird wohl erst durch den anwalt mitkriegen, wenn sie sterben sollte (gott verhüte)
4 - dazu komme ich ebenfalls später
5 - mal abgesehen davon, das er seine mutter eine hure und ähnliches genannt hat, als sie das letzte mal vor 5 jahren (nach dem tot meines grossvaters) gesprochen haben - nein.


erweitert zu 2:
wie unter 5 erwähnt, hat mein onkel meine oma anlässlich des testaments meines grossvaters in unflätigster weise beleidigt.

schon mein opa wollte meinen onkel leer ausgehen lassen, was darin resultierte, das mein vater ihm mehrere ca 15.000 Euro pflichteil zahlen musste (gegenwert unseres hauses - fachwerk, gebaut 1843, schwere sturkturschaeden, dafuer "gute" lage im dorfzentrum - mehr dazu auf anfrage), obwoghl mein opa ausdruecklich seine frau und meinen vater als einzige erben eingesetzt hat.

nun ist meine oma schon relativ alt und schwach und erwartet bereits seit einiger zeit ihren tot, will aber nicht aus dem leben scheiden, solange sie sich nicht sicher sein kann, das mein onkel gerichtlich nichts gegen meinen vater ausrichtet kann.


zu 4:

seit dem es meiner oma zu schlecht geht, um fuer sich selbst zu soregn, wurden saemtliuche versorgunstechnische dinge von meinem vater und mir geregelt. seit anfang dieses jahres kommt zudem essen auf raedern und die mobile altenpflege von der diakonie.

mein onkel hat wie gesagt seit 5 jahren kein wort mehr mit ihr gewechselt - mal abgesehen von der klage gegen sie und meinen vater wegen dem pflichteil.

fazit:

da meine oma momentan kein testament hat, befuerchtet sie - ebenso wie ich - das mein onkel, älter und aggressiver wie er ist, versuchen wird, an grundstueck und immobilien (2 haeuser) zu kommen oder einen zwangsverkauf zu erwirken, um meinen vater und mich auf die strasse zu setzten.
das versucht er schon seit ca. 40 jahren ^^

mein vater als jüngerer bruder und von natur aus nicht feindseelig würde nichtmal einen kampf um ein stritieges erbe aufnehmen...

also....
wie kann man meinen onkel komplett ausschliessen?
er hat nicht wirklich bzw nicht nachweisbar gegen die oben genannten 5 gruende verstossen.
wie kann man ihm den pflichteil "sicher" verweigern?
und vor allem, wie, ohne das mein vater davon wind bekommt?
es muss nach möglichkeit nur zwischen meiner oma und einem RA/notar und mir geregelt werden, da mein vater sofort einen aufstand macht, wenns um konfrontationen mit seinem bruder geht, weil zitat: ich will keinen ärger haben mit dem haben!

und es ist gut möglich, das wird in naher zukunft deswegen auf der strasse sitzen^^
meinem onkel trau ich alles zu und die vergangenheit hat leider allzuoft gezeigt, das er vor nichts zurück schreckt.

PS: wieviel würde eine beratung mit einem notar, evtl mit hausbesuch - da meine oma einen besuch beim notar nur schlecht machen kann - ungefähr kosten, mit festlegung eines sicheren testaments?

danke im vorraus.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Es gibt keine Möglichkeit des Pflichteilausschlusses. Und da ja die Streitereien dadurch entstanden sind, daß der Onkel sein (gutes) Recht, einen Pflichtteil zu fordern, wahrgenommen hat und ihm deswegen alle böse sind, ist das auch kein Grund, ein zweitesmal den Pflichtteil zu verweigern.

Die eleganteste Lösung wäre wohl, die gesetzliche Erbfolge einzuhalten, so daß kein Pflichtteilsanspruch entsteht, sondern ein Gemeinschaftseigentum. Und wenn dann dem Vater auch noch (zu Lebezeiten der Oma) ein Wohnrecht eingeräumt wird, ist auch hier eine Absicherung gegeben. Denn dann läuft auch eine Teilungsversteigerung ins Leere.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Oma soll, so lange sie noch kann, ihr Vermögen auf dich überschreiben, am besten mit einer Leibrente für sie selbst. Das ist dann kein Geschenk, sondern ein Verkauf. Am besten mit einem grundbuchamtlich eingetragenen Wohnrecht für deinen Vater.
Somit bleibt nichts mehr zum Vererben übrig.
Dein Onkel kann dann versuchen, einen Pflichtteilsanspruch gegen dich geltend zu machen, der besteht aber nur in einer Geldforderung. Wie du dich mit deinem Vater gütlich einigst, ist deine Sache.
Du hast zuwenig geschrieben, ob der Onkel im Moment Miteigentümer an einer Immobilie ist, die der Oma und deinem Vater gehört.
Der Ratschlag zur gesetzlichen Erbfolge mit Gemeinschaftseigentum kommt von einem "Gesundheitsberater", einfach ignorieren.

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#3
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

also ich muss sagen, ich find die Varienate von Wolfgang garnicht mal so schlecht.

Allerdings würde ich zwei Wohnrechte (oder besser noch Nießbrauchsrechte) bestellen, eines für den Vater und ein weiteres (evtl aufschiebend bedingtes für den Sohn).
Das Haus hätte dann für den Onkel keinen Wert, da die Rechte bei einem Verkauf erhalten bleiben.
Dann muss man sich nur hinterher einigen, um das alleineigentum zu erlangen.

Die Variante von alida hat m. E. den Nachteil, dass bei einem Verkauf zu Marktwert, nicht wirklich was gewonnen ist, da dann der verkaufserlös (sofern nicht bis zum Erbfall verbraucht) in den nachlass fällt und davon der Pflichtteil zu zahlen ist. und bei einem Verkauf unter Marktwert u. U. eine "gemischte Schenkung" vorliegt, bei der der "geschenkte" Teil wiederum Pflichtteilserhöhend zu berücksichtigen ist (sofern die Oma innerhalb der nächsten 10 Jahre verstirbt).

Ganz einfach wird es also nicht.

Gruß
Rpfl.

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#4
 Von 
MarkusS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

dachte ich mir doch, das es ned so einfach wird :(

mein onkel hat vor ca 25 jahren 70% des eigentlichen grundstueckes bekommen und sich darauf ein 3 famillienhaus gemaut.
dieses grunddstueck gehoert ihm.

das meine oma noch 10 jahre lebt, ist leider unwahrscheinlich.

zwischen meinem vater und mir wuerde es ohnehin keine diesbezueglichen streiterein geben, ich wohne seit 8 jahren bei meinem vater im fachwerkhaus in einem 9qm schraegdach zimmer und bin damit zufrieden, ich habe keine grossen ansprueche.

uns macht halt nur sorgen, das wir:

a) auf die strasse gesetzt werden koennten
b) der pflichtteil unseres onkels unsere vermoegenswerte bei weitem uebersteigen und wir gezwungen sein koennten, zu verkaufen
c) das er sich damit nicht zufrieden geben wird und das testament anfechten wird.

wenn man ihn nun nicht so einfach ausschliesen kann...

das problem ist, dass das haut meiner oma relativ viel wert ist.

mein vater wuerde dort einziehen, so das ich das fachwerk fuer mich habe.

was, wenn der pflichtteil meines onkels die vermoegenswerte von uns bei weitem uebersteigt?

da ich die genauen werte unserer imobiellen nicht kenne, stehe ich da etwas unsicher da.

da mein vater wie schon anfangs erwaehnt bereits beim tot meines grossvaters 15.000 an meinen onkel zahlen musste, nur um unserer fachwerk zu behalten, wie sieht es aus, wenn meine oma stirbt?

nochmal 15.000 fuer unser haus und dann extra 40.000 (fiktiver wert) fuer das haus meiner oma und grundstueck?



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Verkauf gegen Leibrente ist keine Schenkung, auch keine gemischte.
Bei Miteigentümerschaft des Onkels ist immer Streit vorprogrammiert.
Bei einem "Verkauf" an dich kann für das andere Haus ein dingliches Wohnrecht für deinen Vater eingetragen werden, dann kann der Onkel auch keinen Verkauf erzwingen.

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#6
 Von 
corega
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

ich weiß nicht, ob das thema noch aktuell ist, bin eben erst über den eintrag gestolpert.
was mir noch einfällt ist, dass oma ein testament machen könnte in dem sie erklärt ihr sohn soll nur den pflichtteilsanspruch erhalten und auf diesen soll das schon erhaltene grundstück angerechnet werden.
so würde jedenfalls der auszahlungsanspruch des sohnes um etliches verringert werden, wenn nicht sogar ganz entfallen (weiß ja nicht wie viel das erbe wert ist)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Verkauf gegen Leibrente ist keine Schenkung, auch keine gemischte.

Das kommt auf die Höhe der Leibrente an. Wenn diese im Verhältnis zum Verkehrswert des Hauses unangemessen niedrig angesetzt wird, dann handelt es sich sicher um eine Teilschenkung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MarkusS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

alles geregelt.

mein vater ist nun alleineigentümer sämtlicher immobilien.

der pflichtteil meines onkels ist unerheblich gering, wir werden nicht auf der strasse landen und anfechten kann der herr auch nichts.

das leben ist schön.

dank euch für eure beiträge.

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