mutter als "alleinerbin" - update

7. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
alejandro2008
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
mutter als "alleinerbin" - update

die mutter als "alleinerbin" - und zwei söhne
hallo!
der vater ist vor 4 jahren gestorben.
es gibt ein testament, welches die mutter als "alleinerbin" vorsieht;
wie aus dem testament zu entnehmen, ist das, was im testament erwähnt wird, also erst "nach dem tod der mutter" zu erben bzw. zu nutzen;
wie es im testament steht, gibt es für die beiden söhne jeweils ein grundstück (also insgesamt zwei grundstücke) zu "erben", wobei zum zweiten grundstück (welches dem älteren sohn vererbt werden soll) ein bausparvertrag in höhe von 80.000 eu - und außerdem ein bankkonto in höhe von etwa 90.000 € gehört.
nachdem er jenes grundstück, welches eigentlich dem älteren bruder zustehen würde - aber eben erst "nach dem tod der mutter" in einen unbewohnbaren zustand versetzt hat, (ohne dazu aus juristischer sicht das recht zu haben, natürlich!), lebt der jüngere sohn schon seit rund 20 jahren (gratis!) auf jenem zweiten grundstück, welches ihm erst "nach dem tod der mutter" zustehen würde.
außerdem gilt es, ohne daß dies im "testament" auch nur mit einer silbe erwähnt würde!, "nach dem tod der mutter" den elterlichen kleinbetrieb zu erben - dies jedoch habe "sich erübrigt", indem sich der jüngere sohn sich als "alleinverwalter" aufspielt, und die "gmbh" seines vaters inzwischen als "geschäftsführer" leitet, ohne daß dem anderen, älteren sohn auf irgendeine weise ermöglicht würde, sich daran zu beteiligen bzw. ihm eine finanzielle "entschädigung"
- und somit eine "existenz" - ermöglichen zu wollen; es heisst da nur, er solle sich, während sich sein bruder "einfach-so" den betrieb unter den nagel gerissen hat, und der ältere ohne irgendeinen "gegenwert" dasteht, "gefälligst einen job suchen".
soetwas kann doch nicht im sinne des "erblassers" gewesen sein, daß der jüngere sohn sich nach-und-nach das gesamte erbe erschleicht, und dem anderen suggeriert würde, er habe sich, weil ja quasi "nix mehr" da wäre, gefälligst einen "job" zu suchen, oder?

update:

inzwischen wurde das im testament des vaters eigentlich dem älteren sohn "zugesprochene" bzw. "vererbte" grundstück (zum wert von etwa 300.00 € von der mutter - die übrigens noch lebt und sich bester gesundheit erfreut! - verkauft, ohne daß der ältere sohn auch nur irgendetwas davon erfuhr bzw. auch nur einen cent bisher davon gesehen (oder auf dem bankkonto) hätte.
der jüngere sohn wohnt inzwischen mit der mutter in derselben wohnung; das - ihm "eines tages" (laut testament, zitat) zustehende wohnhaus steht seit 18 monaten komplett leer; der "ertrag" aus dem verkauf jenes grundstückes, das, lt. testament, dem älteren sohn zustehen sollte, also für etwa 300.000 € solle, wie es inzwischen heisst, das einfamilienhaus auf dem zu-vererbenden grundstück des jüngeren sohnes, das an-sich der mutter ohne weiteres zusteht, abgerissen werden, und für eben-diese 300.000 € (aus dem verkauf jenes grundstückes, welches, lt. testament dem älteren sohn zustehen würden!) soll für die mutter und den jüngeren sohn ein "zweifamilien- bzw. doppelhaus" gebaut werden - wie es hieß, müsse "dafür gesorgt werden, daß der jüngere sohn nicht auf der straße" stehe - ohne daß der ältere sohn auch nur gefragt würde bzw. er irgendein "mitspracherecht" dabei hätte; wenn es "familiär" irgendetwas zu besprechen gibt, wird das - seit dem tod des vaters - zwischen dem jüngeren sohn und der mutter besprochen.
p.s: dieser "jüngere sohn" ist übrigens 36 jahre alt, geht seinem - ihm nach dem tod des vaters lediglich von der mutter zu-geschusterten "geschäftsführer"-job im elterlichen betrieb pro montag-bis-freitags-arbeitstag "netto" etwa 5 stunden lang nach, darf nicht nur "kost und logis frei", gratis-und-franko wohnen, ohne das geringste dafür zahlen zu müssen, und erhält "weil er ja fleissig ist" von der mutter pro monat ein "gehalt" von mindestens 1200 € netto - und besucht, dies sei auch noch erwähnt, weil er bis auf ein mittelmäßiges "abitur" bisher "beruflich" nichts zustande gebracht (!) seit mindestens 4 jahren außerdem "berufsbegleitende" fortbildungskurse, die sich, wie es sich bisher verhält, durchaus noch weitere 5 jahre hinziehen können - und mit dem "tätigkeitsfeld" im elterlichen betrieb nicht das geringste zu tun hätten - und dies: ohne daß der ältere sohn auch nur gefragt würde bzw. er ein mitspracherecht dabei hätte, wenn es um den verkauf des zu erbenden grundstückes (300.000 € sind kein "pappenstiel", nichtwahr..) oder ähnlich-familiäres ginge.
ich denke nicht, daß dieses vorgehen der mutter bzw. des jüngeren sohnes legal bzw. "fair" ist - wenn ich das richtig sehe.
ich danke euch für eure meinungen, tipps, anregungen...

alex

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

#ich denke nicht, daß dieses vorgehen der mutter bzw. des jüngeren sohnes legal bzw. "fair" ist - wenn ich das richtig sehe.#
Sorry, aber "fair" steht nicht im Gesetz.
Über Moral müssen wir uns hier in einem Juraforum nicht unterhalten.

Fakt scheint zu sein, dass die Witwe Alleinerbin ist und die Söhne zu Schlusserben berufen sind (ich gehe davon aus, dass im Testament nicht die Worte Vor- /Nacherbe stehen).

Die Witwe kann mit "ihrem" Vermögen tun und lassen was sie will.
Du hast (leider) zu Lebzeiten keinerlei Ansprüche.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Ich denke, diese Sache ist so verwickelt, dass dies nur einer beurteilen kann, der in die Dokument eEinsicht hat. Also einen Fachanwalt für Erbrecht und Gesellschafterrecht einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.970 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen