nacherbschaft

25. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
purzelbaumgermany
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
nacherbschaft

hallo

nach langen hin und her hat das gericht nun zu gunsten ( besser als nix)
meiner einer.... entscheiden das ich nacherbe bin...

jedoch was heist das jetzt ich habe keine ahnung was ich für rechte habe und für pflichten...

es geht um ein grundstueck mit ca 2.400 qm jetzt unbewohnt.....

der onkel ist als vorerbe jeoch leigt der für immer jetzt im pflegeheim und klinik hat auch ein zartes alter von 85 jahren...

im testament stand ... so kurz einfach

****** nach dem tod meines onkels darf ich wenn ich es net haben möchte das grundstück verkaufen** ********

******er halt lebenslang ein wohnrecht bekommen *********

aber wie gesagt er is im pflegeheim....


kennst sich jemand damit aus.... das wäre total super was ich jetzt darf oder auch nicht....

weil das grundstueck ist in einem anderen bundesland als wie ich wohne.... der onkel is da wo das grundstück ist....

danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Wohnrecht auf unbebaute Grundstück?

Du hast jetzt das Recht die Erbe auszuschlagen oder die anzunehmen, du hast das Recht diese Grundstück zu verkaufen wenn Onkel verstirbt und du hast das Recht das Grundstück "zu bewohnen" oder zu mieten...etc wenn der Onkel sich damit einverstanden erklärt.

Du bist verpflicht die Grundsteuer zu zahlen und möglicherweise es gibt noch weitere Zwanggebühren zu zahlen (z.B.Wasseranschluss), du haftest für alle verschuldeten Gewahren die aus diese Grundstück entstehen können.

Du muss dich bemühen dich im Grund zu beantragen, wenn die Sterbefall mehr als 2 Jahre ist, dann fallen auch hier Gebühren für die Grundbuchantrag.

Weitere Pflichten sind nicht auszuschließen, weitere Rechte kann ich fast ausschließen.




-- Editiert am 26.06.2009 00:32

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2339
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, also wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann bist Du Nacherbe nach Deinem Onkel. Da Dein Onkel noch lebt, egal wo, hast Du noch nicht geerbt. Damit hast Du zum jetzigen Zeitpunkt weder Rechte noch Pflichten. Erst wenn Dein Onkel verstorben ist, dann kannst Du Dein Erbe antreten und auch darüber verfügen. Vorher musst Du weder Gebühren bezahlen, noch haftest Du für irgend étwas, denn der Erbfall ist noch nicht eingetreten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
purzelbaumgermany
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo

danke für die antworten...

ich weiss jetzt net ob es schlimm ist ich habe vergessen das mein onkel nach gerichtsbeschluss der aber erst mal nur vorläufug ist vorerbe ist und ich halt nach erbe .. das grundstück ist aber bebaut.!!! das gericht hat im brief naoch geschrieben das er mein onkel zu lange er lebt ein wohnrecht drauf hat und das ich wenn ich es nach dem tod des onkels net haben möchten verkaufen darf...

wie aber ist es denn wenn der onkel ja im koma liegt darf ich überhaupt aufm dem grundstück oder privtae sachen von meiner tante haben ......

oder darf ich generel nix...

danke

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
geprellt95
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 52x hilfreich)

Der Onkel ist Nutznießer dieses Grundstücks (evtl. mit einem anderen zusammen, das ist im Grundbuch einsehbar für Nacherben). Er bekommt evtl. die jährliche Pacht und Miete für das Haus (gegebenenfalls anteilig). Er kann es nicht verkaufen, aber der Nacherbe.
Wenn der Nacherbe einem Verkauf durch den Onkel zustimmen würde (der Onkel müsste dem auch zustimmen, was er hier offensichtlich nicht mehr kann), könnte der Verkauf auch zu Lebzeiten des Onkels bewerkstelligt werden. Das muss allerdings über einen Notar laufen.

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