Hallo,
ich wurde kürzlich vom Notariat angeschrieben, dass sie die Erbschaftssteuererklärung der Bank wollen um die Kosten für die Testamentseröffnung nachträglich nochmals zu ändern.
Kurzer Hintergrund: Da die Bank auf einen Erbschein verzichtete, habe ich in Absprache mit dem Notariat auf dem Formular für den Erbschein nur die Angabe über das Haus für den "vereinfachten Erbschein" (der nur an das Grundbuchamt geht) gemacht. Laut Notariat fallen demensprechend geringere Kosten an. Einige Zeit später erhielt ich (selbstverständlich) die Rechnung dafür beinhaltend Kosten für diesen vereinfachten Erbschein und Testamentseröffnung. Die Rechnung habe ich auch gleich bezahlt. Somit war die Angelegenheit für mich endlich erledigt und ich habe wieder angefangen mich auf den Alltag zu konzentrieren und versucht alles was mit dem Todesfall zu tun hat etwas aus meinem Gedächtnis zu streichen.
Einige Monate später nun möchte das Notariat nun doch die Info um ggf. die Kosten neu zu berechnen.
Muss ich diese nun bei der Bank anfordern und die Sache nochmals aufrollen?
Danke für eure Meinung.
nachträgl. Änderung Kosten Testamentseröffnung?
25. Oktober 2013
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Frage vom 25. Oktober 2013 | 08:52
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
nachträgl. Änderung Kosten Testamentseröffnung?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2013 | 10:34
Von
Status: Master (4247 Beiträge, 2421x hilfreich)
Die Gebühr für die Testamentseröffnung berechnet sich aus dem Wert des gesamten Nachlasses.
Wenn also bisher nur der Wert des Grundstücks angesetzt wurde, dann ist die Nachberechnung dieser Gebühr rechtmäßig, da ja die Bankguthaben auch in den NAchlass fallen.
Und jetzt?
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