negativs Erbe ausgeschlagen und dennoch erben

11. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
chewbaka2005
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
negativs Erbe ausgeschlagen und dennoch erben

Guten Tag,

ich hab ne kurze frage.


Ist es möglich wenn die Mutter stirbt und man ihr Erbe nicht angenommen hat. Im nachhinein also wenn zb die Oma stirbt und etwas zu vererben hat, dann den Teil den meine Mutter erben sollte von Ihrer Mutter zu erben, weil der müsste dann ja auf mich Fallen?

Würde der Staat dann nicht aber hingehen und die Summe des Erbes was ich aufgrund von Schulden ausgeschlagen habe von dem positiven Erbe abziehen???

Kann ja schlecht als Beisspiel ne Millionen Schulden ablehnen und wenn der stinkreiche Opa stirbt den Teil den er meiner verstorbenen Mutter vererben wollte annehmen.

Vielen Dank für die Hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Doch, das ist möglich.

Die Ausschlagung des Erbes gegenüber der Mutter hat keine Auswirkungen auf die Erbansprüche gegenüber der Oma, sofern die Oma nach der Mutter verstirbt.


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#2
 Von 
chewbaka2005
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

okay etwas konkretisiert

oma stirbt das gemeinsame testa,ent von oma und opa wird wirksam

alle treten das erbe an opa ab

mutter stirbt

ihr erbe wird nicht angenommen

nun stirbt opa

bekommt man nun den in oma und opa´s geregelten beitrag der für die mutter gelten sollte das ja dann der reihe nach auf ihre kinder fallen müsste

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Das kommt darauf an, was genau im Testament von Oma und Opa geregelt ist.

Wenn ich vom häufigsten Fall ausgehe, dass beide sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und dann die Kinder als Schlusserben, dann gilt folgendes:

- Da die Kinder nach dem Tod von Oma nichts geerbt haben, macht eine Erbabtretung keinen Sinn. Der entsprechende Satz in Deiner Frage irritiert mich daher.
- Danach muss geprüft werden, ob Du überhaupt an die Stelle Deiner Mutter in der Erbfolge trittst. Das hängt vom genauen Wortlaut im Testament von Oma und Opa ab.
- Sollte das der Fall sein, bist Du gegenüber Opa erbberechtigt
- Die Ausschlagung des Erbes Deiner Mutter hat dann keinen Einfluss auf den Erbanspruch gegenüber dem Opa.

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