nichteheliches Kind erbrecht Haus

9. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
maxi1131
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
nichteheliches Kind erbrecht Haus

Hallo,
mal angenommen folgende Konstellation besteht. Es gibt ein eheliches und nicht eheliches Kind welches durch den Vater gezeugt wurde.

Dazu gibt es ein abbezahltes Haus wobei nur der Vater im Grundbuch steht.
Wenn der Ehegatte vor meiner Ehegattin stirbt, hat dann das nichteheliche Kind Anspruch auf das Haus?

Ein Testament existiert nicht.

Vielen lieben dank im Voraus.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46693 Beiträge, 16552x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Ehegatte vor meiner Ehegattin stirbt, hat dann das nichteheliche Kind Anspruch auf das Haus?


Ja, ohne Testament erbt der Ehegatte 50% und die leiblichen Kinder die übrigen 50% zu gleichen Teilen. Das uneheliche Kind hätte daher einen Erbanspruch in Höhe von 25%.

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#2
 Von 
maxi1131
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Sprich wenn das Haus z.B. 300.000 Euro Wert währe müsste eine Auslöse von 75.000 gezahlt werden um das Haus zu behalten. Anonsten müsste es verkauft werden damit die Ablösesumme erreicht wird?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46693 Beiträge, 16552x hilfreich)

Das das uneheliche Kind 25% erbt heißt zunächst einmal "nur", dass es entsprechend in das Grundbuch eingetragen wird. Was die Erben dann daraus machen ist deren Sache und dürfe auch sehr davon abhängen, wie das persönliche Verhältnis zwischen den Beteiligten ist. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht.

Durch Errichtung eines Testamentes kann man auch andere Wege gehen und das Testament auch so formulieren, dass Du das Haus sofort komplett erhältst. Dabei kann man das Fordern des Pflichtteils (=1/8) unattraktiv machen, was dann dazu führt, dass das uneheliche Kind erst nach Deinem Tod tatsächlich erbt.

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#4
 Von 
maxi1131
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Um mich geht es nur in zweiter Instanz. Ich möchte das Haus nur nicht verlieren bzw. Unsummen an meine Stiefschwester bezahlen. Auch wenn das keine Rolle spielt hat meine Ma als auch ich in das Haus investiert. Mein Erzeuger stellt sich quer und möchte es weder mir als auch meine Ma oder meiner Schwester überschreiben. Blöde Situation. Ich will ja nur das meine Ma da nicht raus muss. Mir persönlich geht es gut und ich benötige das Haus nicht.

-- Editiert von maxi1131 am 09.09.2018 23:15

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46693 Beiträge, 16552x hilfreich)

Zitat:
Mein Erzeuger stellt sich quer und möchte es weder meine uns also mir, Ma oder meiner Schwester überschreiben.


Warum sollte er es überschreiben? Es würde doch reichen, dass er ein Testament verfasst.

Zitat:
Ich will ja nur das meine Ma da nicht raus muss.


Die Erben sind frei darin zu entscheiden, was mit dem Haus passieren soll. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Kinder den überlebenden Ehegatten im Haus wohnen lassen? Allerdings muss da Deine Schwester auch mitspielen.

Dabei gibt es zahlreiche Varianten, wie man damit umgehen kann.

Zitat:
Mir persönlich geht es gut und ich benötige das Haus nicht.


Dann sollte sich doch eine Lösung finden lassen, die dazu führt, dass Deine Mutter im Haus bleiben kann.

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#6
 Von 
maxi1131
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Also heißt das dass ich mich nur mit meiner Stiefschwester unterhalten muss bzw. wir ein Abkommen treffen müssen und darüber reden müssen? Die Entscheidung liegt somit darin wie wir uns verstehen und einigen? Was ist wenn Sie Forderungen stellen? Habe ich da überhaupt keine andere Möglichkeit. Mir geht es nicht darum Ihr was auszuwischen, ich kenne den Menschen nicht und habe die einmal im Leben gesehen und Ihr auch die Hand geben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46693 Beiträge, 16552x hilfreich)

Zitat:
Die Entscheidung liegt somit darin wie wir uns verstehen und einigen?


Ja, genau.

Was ist wenn Sie Forderungen stellen?

Dann muss man sich überlegen, wie man damit umgeht.

Wenn Deine Mutter zuerst verstirbt, dann würde Deine Schwester 1/2 erben, wenn der Vater zuerst verstirbt, dann nur 1/4. Nur mal so als Hinweis, welche Argumente da kommen könnten.

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#8
 Von 
maxi1131
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Antworten

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5998 Beiträge, 1448x hilfreich)

Zitat (von maxi1131):
Sprich wenn das Haus z.B. 300.000 Euro Wert währe müsste eine Auslöse von 75.000 gezahlt werden um das Haus zu behalten. Anonsten müsste es verkauft werden damit die Ablösesumme erreicht wird?

Nein. Wenn es kein Testament gibt, erbt das uneheliche Kind 25% des Hauses, Eigentümer des Hauses ist dann die Erbengemeinschaft aus Ehegatten (50%) und den beiden Kindern (je 25%).

Wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft nicht damit einverstanden ist, sich "auszahlen" zu lassen, bleibt entweder die Erbengemeinschaft gemeinsam Eigentümer, oder jedes Mitglied der Erbengemeinschaft kann eine "Teilungsversteigerung" erzwingen. Dann wird das Haus zwangsversteigert und der Erlös nach Abzug der Kosten zu den entsprechenden Eigentumsanteilen an die Mitglieder der Erbengemeinschaft verteilt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5998 Beiträge, 1448x hilfreich)

Zitat (von maxi1131):
Mein Erzeuger stellt sich quer und möchte es weder mir als auch meine Ma oder meiner Schwester überschreiben.

Verständlich.
Zitat:
Blöde Situation.

Wieso?
Zitat:
Ich will ja nur das meine Ma da nicht raus muss. Mir persönlich geht es gut und ich benötige das Haus nicht.

Dann böte es sich an, der Mutter ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen und im Grundbuch einzutragen.

Im übrigen würde ein Verschenken des Hauses das Problem auch nicht vollständig lösen, denn das Haus zu Lebzeiten zu überschreiben würde für die folgenden zehn Jahre abschmelzende Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Man kann die Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben (d.h. die Hälfte der gesetzlichen Erbansprüche) nicht einfach durch Schenkung vor dem Tod aushebeln.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
maxi1131
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die viele Information. Wenn es soweit ist und Sie das Erbe annimmt muss man es kommunizieren. Denkbar wäre ja auch eine monatliche Zahlung prozentual zu Ihrem Anteil und der Miete die man für so ein Haus zahlen würde. Damit könnte ich auch noch leben. Mit der Schenkung habe ich mich schon beschäftigt und es vor ca. 10 Jahren incl. lebenslanges Wohnrecht angeboten aber da ist leider kein Durchkommen. Das sind dann aber persönliche Sache die eine Rolle spielen. Vielleicht hat er auch ein Testament, ich weiß es leider nicht.
Lieben Dank für eure Ratschläge, das hilft erstmal weite ;-).

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