sind großzügige Spenden an gemeinnützige Vereine/Stiftungen etc Zuwendungen, die im Nachlassverzeichnis aufgeführt werden müssen oder werden hier nur Geschenke an Abkömmlinge aufgeführt?
Daanke!
und wie kann ich erfahren, welche Kosten in welcher Höhe noch vom Nachlass zu begleichen sind,
bevor die Höhe des Pflichtteilsanspruchs berechnet wird (Bestattungsfeier, Testamentsvollstrecker, Notar der das Verzeichnis erstellt, ...)
nochmal Danke!
nochmal was gehört ins Nachlassverzeichnis
13. September 2019
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Frage vom 13. September 2019 | 13:56
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 35x hilfreich)
nochmal was gehört ins Nachlassverzeichnis
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. September 2019 | 14:44
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 35x hilfreich)
keine Antwort?
anders nachgefragt
sind Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, z.B. 1000,-€ für den Lieblingszoo, für die Berechnung des Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungs-Anspruchs relevant?
man fordert ein Nachlassverzeichnis, um berechnen zu können, was einem zusteht.
das notarielle Nachlassverzeichnis stellt eine Urkunde dar, die die Erben genehmigen und unterschreiben.
Können die Erben im Nachhinein Ausgaben, die nicht im Verzeichnis aufgeführt wurden, geltend machen?
Und jetzt?
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