nochmal was gehört ins Nachlassverzeichnis

13. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)
nochmal was gehört ins Nachlassverzeichnis

sind großzügige Spenden an gemeinnützige Vereine/Stiftungen etc Zuwendungen, die im Nachlassverzeichnis aufgeführt werden müssen oder werden hier nur Geschenke an Abkömmlinge aufgeführt?

Daanke!

und wie kann ich erfahren, welche Kosten in welcher Höhe noch vom Nachlass zu begleichen sind,
bevor die Höhe des Pflichtteilsanspruchs berechnet wird (Bestattungsfeier, Testamentsvollstrecker, Notar der das Verzeichnis erstellt, ...)

nochmal Danke!

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

keine Antwort?

anders nachgefragt

sind Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, z.B. 1000,-€ für den Lieblingszoo, für die Berechnung des Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungs-Anspruchs relevant?

man fordert ein Nachlassverzeichnis, um berechnen zu können, was einem zusteht.
das notarielle Nachlassverzeichnis stellt eine Urkunde dar, die die Erben genehmigen und unterschreiben.
Können die Erben im Nachhinein Ausgaben, die nicht im Verzeichnis aufgeführt wurden, geltend machen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen