notarielle Abfindungsvereinbarung Erbengemeinschaft: Persönliche Aufzählung vermeidbar?

10. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Daniel99
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
notarielle Abfindungsvereinbarung Erbengemeinschaft: Persönliche Aufzählung vermeidbar?

Hallo zusammen,
In einer Patchworkfamilie bekommen die 3 Kinder aus erster Ehe des verstorbenen Erblassers von der Stiefmutter die Wohnung des Verstorbenen angeboten, die sie nicht als Vermieterin betreuen will, um damit alle weitergehenden Ansprüche abzugelten, und die Kinder sind mit dieser Regelung einverstanden, sind sich aber im "Innenverhältnis" noch nicht einig darüber, wie sie die Wohnung unter sich "aufteilen" wollen. Daher besteht der Wunsch, bei der notariellen Eigentumsübertragung der Wohnung als neue Eigentümer die Erbgemeinschaft einzutragen, nicht aber die einzelnen Anteile und die Namen (damit diese Einigung im Nachgang ohne Zeitdruck möglich ist.) Ist dies rechtlich möglich?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel99

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Daniel99):
und die Kinder sind mit dieser Regelung einverstanden, sind sich aber im "Innenverhältnis" noch nicht einig darüber, wie sie die Wohnung unter sich "aufteilen" wollen. Daher besteht der Wunsch, bei der notariellen Eigentumsübertragung der Wohnung als neue Eigentümer die Erbgemeinschaft einzutragen, nicht aber die einzelnen Anteile und die Namen (damit diese Einigung im Nachgang ohne Zeitdruck möglich ist.) Ist dies rechtlich möglich?

Nein, das ist nicht möglich.

-- Editiert von User am 10. Dezember 2022 17:20

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