Ich habe aus einem Verkauf eines Ackergrundstücks eine kleine Summe geerbt. durch eine Erbengemeinschaft. Nun haben wir einen Brief von einer Notarin bekommen mit dem Kaufvertragsentwurf und einen Zettel wo wir unser Bankdaten angeben sollen. Wenn wir zu dem Termin nicht erscheinen Können sollen wir eine notarielle Zustimmung einreichen.
vievielkostet sowas. ich wohne zu weit weg um kurz mal dahin zu fahren.
notarielle zustimmungserklärung
22. September 2017
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Frage vom 22. September 2017 | 15:14
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
notarielle zustimmungserklärung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 22. September 2017 | 15:55
Von
Status: Unparteiischer (9330 Beiträge, 2994x hilfreich)
Hallo,
es wird von einem Notar bei Dir vor Ort bestätigt, dass Du selbst die Unterschrift geleistet hast.
Dafür und für den Versand an den (Verkaufs-)Notar hab ich im Jahre 2000 rund 180 DM bezahlt. Wird nicht preiswerter geworden sein.
Frag mal nach, ob der Notar auch eine Unterschriftenbestätigung durch den Pfarrer oder per Postident akzeptiert. Das kostet weniger, beim Pfarrer nur ne Spende.
Berry
#2
Antwort vom 22. September 2017 | 18:43
Von
Status: Schlichter (7796 Beiträge, 4437x hilfreich)
Zitat:Frag mal nach, ob der Notar auch eine Unterschriftenbestätigung durch den Pfarrer oder per Postident akzeptiert. Das kostet weniger, beim Pfarrer nur ne Spende.
Es wird eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung benötigt.
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__29.html
Wenn die Zustimmungserklärung bereits vorbereitet ist und Du nur noch beim Notar unterschreiben musst, fällt für die reine Unterschriftsbeglaubigung höchstens eine Gebühr in Höhe von EUR 70,-- an (hinzu kommen noch Auslagen und dei UST). Wie hoch die Gebühr ist, hängt vom Wert Deines Anteils ab. Die Kosten werden anhand einer Gebührentabelle berechnet.
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#3
Antwort vom 22. September 2017 | 18:51
Von
Status: Unparteiischer (9330 Beiträge, 2994x hilfreich)
Ich weis, aber der Sachverhalt ist auch dann erfüllt, wenn nicht vor Ort unterschrieben wird.
Hier geht es nur darum, ob der Notar die Fremdbeglaubigung der eigenen Unterschrift durch eine andere Stelle die nicht ebenfalls Notar ist, akzeptiert.
Berry
#4
Antwort vom 22. September 2017 | 18:59
Von
Status: Schlichter (7796 Beiträge, 4437x hilfreich)
Zitat:Hier geht es nur darum, ob der Notar die Fremdbeglaubigung der eigenen Unterschrift durch eine andere Stelle die nicht ebenfalls Notar ist, akzeptiert.
Dem Notar ist bekannt, dass die Erklärung gem. § 29 GBO dem Grundbuchamt durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden muss. Ein Postidentverfahren oder die Unterschrift beim Pfarrer genügt nicht.
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