notarieller Verzicht auf Pflichtteil wg.Niesbrauch?

29. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)
notarieller Verzicht auf Pflichtteil wg.Niesbrauch?

Die Eltern haben dem Sohn das Elternhaus notariell überschrieben, aber mit Niesbrauch bis ans Lebensende. Der Sohn hat sich in der Überschreibungsurkunde verpflichtet, der Schwester beim Tod des letzten Elternteils einen Betrag auszuzahlen, der ein wenig höher ist als ihr Pflichtteil. Die Schwester wurde bisher nur über diesen Vorgang informiert.

Ist es sinnvoll, das die Schwester noch zusätzlich notariell auf den Pflichtteil verzichtet?
Oder reicht es aus, wenn die Eltern ein Testament verfassen, in dem auf den Vertrag mit dem Sohn hingewiesen wird?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Ist es sinnvoll, das die Schwester noch zusätzlich notariell auf den Pflichtteil verzichtet?


Sinnvoll für wen? Und warum sollte die Schwester einen Pflichtteilsverzicht zustimmen?

Zitat:
Oder reicht es aus, wenn die Eltern ein Testament verfassen, in dem auf den Vertrag mit dem Sohn hingewiesen wird?


Wofür soll das reichen?

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#2
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Der Sohn hat Sorge, das die Schwester mehr Ansprüche hat als in der notariellen Überschreibung festgelegt ist, weil sie ja an dieser Überschreibung nicht beteiligt war und nie unterschrieben hat, das Sie auf ihren gesetzlichen Erbanspruch verzichtet, wenn sie den dort festgelegten Betrag ausgezahlt bekommt.

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