Hallo,
ich wurde enterbt und habe vom Erben meinen Pflichtteil gefordert. Da ich dem Erben misstraue, habe ich auf die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses bestanden. Momentan zieht sich alles hin. Die Gegenseite hat sich einen RA genommen. Tod des Erblassers war im Februar 2016. Im Mai wurde das beim Nachlassgericht verwahrte Testament eröffnet. Der RA der Gegenseite hat einen Notar rausgesucht. Als ich mich letzte Woche nach dem Sachstand erkundigt habe, wurde mir gesagt, dass der Notar, bevor er mit dem Nachlassverzeichnis beginnt, die Erteilung des Erbscheins als Bedingung gemacht hat. Ist das nur eine Hinhaltetaktik? Es gibt doch ein Testament, was vom Nachlassgericht eröffnet wurde. Wieso sollte der Notar auf einen Erbschein bestehen? Wer darf sich den Notar, der das Nachlassverzeichnis erstellen soll, aussuchen? Erbe oder Pflichtteilsberechtigter? Ich hatte zudem bei Geltendmachung des Pflichtteils im Februar die Zahlung von 1000,- vorab gefordert, da sich der Erbe ja ab Pflichtteilsforderung im Verzug befindet. Bisher wurde nichts gezahlt.
Wie sollte ich weiter vorgehen?
Freue mich über Antworten. Danke!
notarielles Nachlassverzeichnis
4. Juli 2016
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Frage vom 4. Juli 2016 | 07:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
notarielles Nachlassverzeichnis
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 5. Juli 2016 | 00:13
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:da sich der Erbe ja ab Pflichtteilsforderung im Verzug befindet.
Aber nur, wenn die Forderung formell korrekt, nachweisbar und mit Fristsetzung erfolgt ist.
Sollte das der Fall sein, kannst Du doch ganz entspannt sein. Die Verzugszinsen betragen aktuell 4,12% und liegen damit weit über dem am Markt erzielbaren Zinsen.
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