Hallo,
leider muss das Erbe
meines großen Bruders aufgrund immenser Schulden ausgeschlagen werden.
Todestag war der 17.11.2012 in Berlin, die restliche Familie wohnt jedoch in Bayern.
leider bin ich erst jetzt dazu gekommen mich um die Ausschlagung zu kümmern.
Mutter, Vater, ein Halbbruder (17Jahre) und ich als Bruder wären Erben.
Der Halbbruder wohnt derzeit in einer betreuten Einrichtung.
Jetzt habe ich erschrocken gelesen, dass die Unterschriften notariell beglaubigt werden müssen bzw. man zum Nachlassgericht zu dem Ort müsste, wo mein Bruder verstorben ist... das ist jedoch fast 700km entfernt.
Bekommt man überhaupt so schnell einen Termin, vor allem wenn nächste Woche Weihnachten ist? Da werden wohl alle Notare im Urlaub sein.
Könnte man nicht die Unterschrift beim Nachlassgericht im eigenen Wohnort leisten?! Haben die Gerichte überhaupt nächste Woche geöffnet?
Bitte helft mir... hatte meiner Mutter versprochen mich darum zu kümmern... mir fehlte leider bisher die Kraft und Zeit
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-- Editiert 123beat am 22.12.2012 00:35
-- Editiert 123beat am 22.12.2012 00:36
nur noch eine Woche... Erbausschlagung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Mutter, Vater, ein Halbbruder (17Jahre) und ich als Bruder wären Erben.
Sofern es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge und deine Eltern würden je zur Hälfte erben (sofern er nicht verheiratet und kein Kinder hat - wovon ich ausgehe). Zunächst müssen also diese die Ausschlagung abgeben.
Die Frist für die Ausschlagung der Geschwister beginnt erst nach Ausschlagung der Eltern durch die Benachrichtigung durch das Nachalassgericht an zu laufen.
Jetzt habe ich erschrocken gelesen, dass die Unterschriften notariell beglaubigt werden müssen bzw. man zum Nachlassgericht zu dem Ort müsste, wo mein Bruder verstorben ist... das ist jedoch fast 700km entfernt.
Es muss eine entsprechende Ausschlagungserklärung abgegeben werden. Diese kann beim zuständigen Nachlassgericht, bei einem Notar oder beim Amtsgericht des Wohnorts der Eltern abgegeben werden.
Da die Frist am 29.12.2012 abläuft, bleibt hier nur die Ausschlagung beim Amtsgericht am Wohnort - wenn man nicht zum zuständigen NG fahren will. Die Ausschlagungserklärung beim Noar entfällt, da diese fristgerecht beim zuständigen Nachlassgericht vorliegen
muss.
z.B. http://www.ag-bielefeld.nrw.de/aufgaben/abteilungen/nachlass/Ausschlagung/index.php
Haben die Gerichte überhaupt nächste Woche geöffnet?
Woher sollen wir das wissen?
Wenn die Ausschlagung nicht mehr fristgerecht erfolgen kann, gibt es noch die Möglichkeit Nachlassinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
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ab wann beginnt die Frist für die Eltern... ab Kenntnisnahme des Todestages oder müssen auch diese erst einen Brief vom Nachlassgericht erhalten? Bis jetzt kam ausser die Sterbeurkunde vom Bestatter noch nichts offizielles...
d.h. die Eltern müssen noch vor kommenden Samstag zu einem Amtsgericht in ihrem Wohnort gehen und dort das Erbe ausschlagen?!... wird diese Erklärung dann an das Amtsgericht in Berlin gefaxt?!
Grüße
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ab wann beginnt die Frist für die Eltern...
http://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html
...oder müssen auch diese erst einen Brief vom Nachlassgericht erhalten?
Wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es keine Benachrichtigung vom Nachlassgericht, man erbt "automatisch".
wird diese Erklärung dann an das Amtsgericht in Berlin gefaxt?!
Nein, das Orignal muss an das NG geschickt werden.
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vielen Dank für die bisherigen Antworten...
gibt es da ein spezielles Formular oder muss ich das frei aufsetzen... ?
Die Unterschrift muss wohl direkt vor Ort geleistet werden...?
Was wäre, wenn ein Elternteil Aufgrund Krankheit nicht zum Gericht kommen könnte?
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gibt es da ein spezielles Formular oder muss ich das frei aufsetzen... ?
Die Ausschlagungserklärung wird vom Amtsgericht aufgesetzt.
Die Unterschrift muss wohl direkt vor Ort geleistet werden...?
Ja.
Was wäre, wenn ein Elternteil Aufgrund Krankheit nicht zum Gericht kommen könnte?
Dann bleibt noch die Nachlassinsolvenz.
Ich bezweifle, dass du nächste Woche einen Termin erhalten wirst.
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Die Frist endet - so wie ich die Geschichte verstanden habe - am Freitag abend. Daher sollten die Eltern des Verstorbenen am Donnerstag vormittag (!) zu ihrem Amtsgericht am Wohnort gehen (Nachlassgericht) und sich dort erkundigen. Irgendjemand wird sicherlich arbeiten, auch wenn die meisten wohl Urlaub haben. Trotzdem wird sich irgendjemand finden. Die Eltern sollen ihre Ausweise mitnehmen und den Totenschein des Sohnes.
Wenn die ganze Geschichte am Donnerstag wider Erwarten nicht zu erledigen ist, dann würde ich Donnerstag nachmittag ein paar Notare per Telefonbuch abklappern. Auch da wird sich - trotz Urlaub - sicher jemand finden, der arbeitet.
Wer sich also etwas dahinter klemmt, der kriegt das hin.
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"justice"
@justice
Ein Notar bringt in diesem Fall nichts, da die Ausschlagungserklärung die bei einem Notar abgegeben wurde, fristgerecht beim zuständigen Nachlassgericht
vorliegen muss.
Irgendjemand wird sicherlich arbeiten, auch wenn die meisten wohl Urlaub haben.
... und die die arbeiten, warten auf sicherlich auf diejenigen, die es versäumt haben, sich rechtzeitig um einen Termin zu kümmern.
Bei Notaren herrscht im Dezember Hochkunjunktur, da ist kein Urlaub drin.
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@cruncc1:
Fristwahrend wäre doch (nach ganz h.M.) auch der fristgerechte Eingang der notariell beurkundeten Ausschlagungserklärung am Wohnsitznachlassgericht des Ausschlagenden (vgl. Weidlich in Palandt Rz.7 zu § 1945 BGB
). Die Leib- und Magenliteratur der Rechtspfleger hat ja manchmal etwas andere Ansichten. Gibt's hier in einer FamFG-Kommentierung oder Ähnlichem andere Meinungen?
mfg LW
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@Rechtsanwalt Lars Winkler
Darauf habe ich bereits in meinem ersten Beitrag hingewiesen.
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Schön, aber wieso soll in diesem Fall ein Notar aus Fristgründen nichts bringen? Do beurkundet und bis Fr beim AG das Ganze; sollte doch hinkommen können? Nur an dem Punkte komm ich nicht ganz mit.
mfG, LW
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Selbst wenn man am Donnerstag noch einen Termin bei einem Notar erhalten würde, müsste die Ausschlagungserklärung dort noch am selben Tag bearbeitet und zur Post gegeben werden um dann fristgerecht beim zuständigen NG einzugehen. Das das alles so klappt, ist m.E. ziemlich unwahrscheinlich.
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