Oma gestorben - wird das Sozialamt an meine Tante herantreten?

14. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
jayta
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Oma gestorben - wird das Sozialamt an meine Tante herantreten?

tag zusammen,
meine oma ist versorben.

sie lebte schon länger in einem pflegeheim. das wurde vom sozialamt übernommen.die beerdigung wurde auch vom sozialamt übernommen.

meine oma hat 3 kinder: meine tante-hat kein geld, mein onkel-lebt irgendwo im ausland und nr 3 ist mein vater, der allerdings nicht mehr lebt.

wird das sozialamt an meine tante herantreten? oder bin ich dann an der reihe, bzw mein cousin??? sollten wir lieber alle das erbe vorsichtshalber ablehnen??? (also meine tante, mein cousin und ich) ach so meine oma hat noch 2 schwestern, mein opa - der ehemann von meiner oma lebt nicht mehr.

kann mir jemand etwas dazu sagen???
vielen dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Bitte § 102 SGB XII lesen, insbesondere den Abs. 2:

"(2) Die Ersatzpflicht des Erben gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe haftet mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses."


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