pauschaler Ausgleich des Zugewinns ?

4. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
SebastianR.
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
pauschaler Ausgleich des Zugewinns ?

Hallo,
was bedeutet den dieser Satz:

quote:<hr size=1 noshade>und außerdem noch mit einem Viertel aus dem pauschalen Ausgleich des Zugewinns <hr size=1 noshade>


Die Bedeutung verstehe ich leider nicht wirklich:
der Erbe soll 1/4 aus einem "pauschalen Ausgleich des Zugewinns" an einen Pflichtteilberechtigten zahlen.

Konnte hierzu im Wikipedia finden:
quote:<hr size=1 noshade>Im Falle der Beendigung des Güterstandes durch den Tod eines Ehegatten oder Lebenspartners findet ein pauschaler Zugewinnausgleich statt. Die Erbquote des überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartners wird um ein Viertel erhöht, wobei unerheblich ist, ob tatsächlich ein Zugewinn entstanden ist (§ 1371 BGB ). <hr size=1 noshade>


Verstehe ich trotzdem nicht, auch nicht was das nun bedeutet.
Muss ich das bei Berechnung des Pflichtteils berücksichtigen und um was handelt es sich da genau ?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7997 Beiträge, 4497x hilfreich)

Geht es noch etwas genauer?

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