hallo,
der vater meiner frau ist vor 6 monaten verstorben. ihre mutter kommt mit den ganzen aufgaben rund um das haus alleine nicht zurecht. in einem gespräch hat sie den verkauf oder das überschreiben mit lebenslangem wohnrecht erwähnt.
meine frau hat noch eine schwester, das haus ist in etwa 250.00€ wert wovon noch 10.000€ kredit offen sind.
wenn meine schwiegermutter das haus verkauft, wieviel stehen dann jeder ihrer töchter als pflichtanteil zu?
und falls ihre andere tochter das haus übernimmt, wie hoch müsste diese dann meine frau auszahlen? das haus ist in etwa 20 jahre alt.
grüsse aus nürnberg
klaus
pflichtanteil am haus nach tod des vaters
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Solange niemand gestorben ist, gibt es auch keine "Pflichtteile". grundsätzlich kann die Mutter mit Ihrem Vermögen machen was sie will. Frühestens nach ihrem Tod kann man sich dann übers Erbe, Pflichtteile (im Fall einer Enterbung) und weitere Ausgleichsansprüche unterhalten.
Gehörte das Haus schon immer der Mutter? Oder auch dem Vater? Denn nachdem dieser gestorben ist, ist ja auch ein Erbfall für die Familie angefallen.
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"justice"
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Es sollte zunächst geklärt werden, wie denn nach dem Tode des Vaters die Besitzverhältnisse sind.
Steht bzw. stand nur der Vater im Grundbuch, und es gibt kein Testament, dann gehört der Mutter jetzt nur die Hälfte des Hauses, die andere Hälfte gehört den Kindern.
Stehen Vater und Mutter zu je 50% im Grundbuch, und es gibt kein Testament, dann gehören der Mutter jetzt 3/4 des Hauses, das restliche 1/4 gehört den Kindern.
In diesen Fällen kann die Mutter nicht ohne die Kinder das Haus verkaufen.
Steht nur die Mutter im Grundbuch, dann kann sie machen was sie will, ohne die Kinder fragen zu müssen.
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danke für die schnelle antwort!
es sind beide im grundbuch eungetragen.
wenn meine schwägerin das haus übernimmt, welche summe müsste sie meiner frau auszahlen? die schwiegermutter bleibt mit lebenslangem wohnrecht unten wohnen, wert ca 250.000€ und 20 jahre alt, also es muss auch noch geld investiert werden.
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Ich nehme an, dass es kein Testament gibt. Dann sehen die Eigentumsverhältnisse am Haus jetzt wie folgt aus:
Mutter 75%
Deine Frau 12,5%
andere Tochter 12,5%
Die Mutter könnte das Haus dann ohne Zustimmung der beiden Töchter gar nicht verkaufen oder an nur eine Tochter übertragen.
Wenn ein Verkauf erfolgen soll, dann wird der Verkaufserlös so geteilt, wie man sich geeinigt hat, üblicherweise entsprechend der Eigentumsanteile.
Wenn eine Übertragung erfolgen soll, dann muss auch eine Einigung herbeigeführt werden. Dass Deine Frau dann den 12,5%-Anteil entsprechend des Verkehrswertes ausgezahlt bekommt sollte klar sein. Verhandelt werden müsste dann, ob und wieviel sie von dem 75%-Anteil der Mutter ausgezahlt bekommt.
Sollte es ein Testament geben, bei der die Elterns sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben, sieht die Situation völlig anders aus.
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