folgendes problem:
nach dem tode der mutter meiner freundin, wurde das erbe von allen der der 4 hinterbliebenden kinder ausgeschlagen. die älteste tochter(meine lebensgefährtin) streckte die beerdigungskosten von insgesamt ca.4000€ vor. 2 geschwister von ihr haben danach sofort ihren anteil zu einem viertel bezahlt und ein bruder hat im nachhinein seine zahlung diesbezüglich verweigert und stellt sich nun komplett quer.
meine frage hierzu:
gibt es eine rechtsgrundlage, damit der bruder zur zahlung seines seines anteils zum einem viertel gesetzlich herangezogen werden kann??
zu den familieren verhältnissen des bruders:
er ist verheiratet ohne kinder und er lebt in einem "doppelverdiener" haushalt.
ich bedanke mich im voraus für eine unbürokratische und unkomplizierte hilfestellung zu diesem fall. :-)
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"one world, one internet:-)"
pflichtanteil bei beerdigungskosten trotz erbausschlagung
25. Dezember 2003
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Frage vom 25. Dezember 2003 | 00:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
pflichtanteil bei beerdigungskosten trotz erbausschlagung
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