pflichtteil

2. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
sylvana47
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
pflichtteil

hallo ich bin neu hier und brauche einmal eueren rat
bestimmt kennt sich jemand damit aus.
es geht um eine pflichtteilsberechtigung.
mein vater ist im sommer 2010 verstorben und ich bin aus fam. gründen nur pflichtteilsberechtigter.vor dem ableben hat mir mein vater noch gesagt um wie viel geld es sich handel.
bei der testamentseröffnung kam heraus das alles was im testament stand an sparbuch und geldwert nach aussagen des erben nicht mehr vorhanden war und diese nicht wüssten wo das geld ist.
anson stzen gibt es noch ein problem hinsichtlich des testamentes der geburtsname meines sohnen ist falsch . er hatte nur eine namensbenennung.
das geld wurde nachweislich schon lange vor dem erbfall umgesetzt und es war kaum das geld für die beerdigung da. für mich sieht es hier sehr nach vorsetzlichen betrug aus. die behörden wurden schon von mir noch zu lebzeiten meines vaters informiert. es hat aber niemanden interessiert und so konnten die ich nenne sie ein mal bewussten erbschleicher systematisch das geld meines vaters mit vollen händen ausgeben.
Sie haben auch das ganze geld an der behörde vorbeigeschleust. beide arbeitslos, haben mit arbeit nichts im sinn,wenn doch dann nur gelegenheitsarbeiten.
nun meine frage komme ich überhaupt an mein pflichtteil oder ist es verloren. verliert nicht das testament bei einen missbrauch seine gültigkeit.
wie heisstz es so schön hochmut kommt vor dem fall.
wer kann mir helfen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.01.2011 11:38:19
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Du solltest zunächt ein Nachlassverzeichnis bei den Eerben anfordern. Ggf. solltest du einen RA einschalten.

#bei der testamentseröffnung kam heraus das alles was im testament stand an sparbuch und geldwert nach aussagen des erben nicht mehr vorhanden war und diese nicht wüssten wo das geld ist.#
Es kann durchaus sein, dass im Testament über Vermögen verfügt wird, dass zum Erbfall nicht mehr vorhanden ist.


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