pflichtteil im ausland

13. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
schiko
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
pflichtteil im ausland

hallo, ich wäre dankbar wenn ich auf meine frage eine antwort erhalten würde. ich habe 5 kinder, mit denen wir uns sehr gut verstehen, aus erster ehe. nun lebe ich mit meiner zweiten frau in den usa und wir möchten uns ein haus kaufen. wie sieht es mit dem pflichtteil der kinder die alle in deutschland leben aus? können sie nach meinem ablebenm ihren pflichtteil geltend machen und muß meine zweite frau evtl. die kinder ausbezahlen?? für eine antwort wäre ich sehr dankbar.

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Dazu muss man zunächst wissen, ob das amerikanische Erbrecht oder das deutsche Erbrecht anzuwenden ist.

Die Anwendung des amerikanischen Erbrechtes richtet sich nach dem letzten Wohnort des Verstorbenen, während die Anwendung des deutschen Erbrechtes sich nach der Staatsangehörigkeit richtet.

Wenn Ihr also in den USA wohnt und das Haus sich ebenfalls dort befindet, müsste nach meiner Einschätzung amerikanisches Erbrecht zur Anwendung kommen. Das ist aber in den USA keine Bundesangelegenheit, sondern unterscheidet sich auch noch von Bundesstaat zu Bundesstaat.

Ihr solltet darüber nachdenken, ein Testament zu verfassen und Euch dabei von einem Anwalt oder Notar beraten lassen, der sich mit der Anwendung des deutschen und des amerikanischen Erbrechtes auskennt. Es kann in Eurem Fall passieren, dass sowohl amerikanisches als auch deutsches Erbrecht anzuwenden ist, was die Sachlage natürlich kompliziert macht.

Viele amerikanische Bundesstaaten kennen auch ein Pflichtteilsrecht, aber z.T. in anderen Ausprägungen als in Deutschland.

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