es wäre super, wenn ihr mir zu folgendem fall etwas schreiben könntet:
die mutter hat 2 kinder, der vater lebt auch noch. sie verschenkt 1 monat vor ihrem tod das haus zur hälfte an den bruder und zu je 25% an seine beiden kinder - der vater hat lebenslanges wohnrecht. die mutter verstirbt. und als die frau des bruders die ehe mit ihm beendet, erzählt diese der tochter, die bisher von niemandem informiert wurde, von der schenkung.
diese möchte nun ihren pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen. wie wird dieser berechnet??? wird der wert des hauses, welcher ja bei der schenkung per gutachten ermittelt wurde, zum zeitpunkt des todes angesetzt - also der gesamtwert des hauses genommen - oder wird die durch das nießbrauchsrecht stark verminderte summe bei der berechnung zugrunde gelegt???
vielen dank schon im voraus für eure antworten! :-)
pflichtteilergänzungsanspruch - haus mit nießbrauch
17. Oktober 2006
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Frage vom 17. Oktober 2006 | 12:20
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
pflichtteilergänzungsanspruch - haus mit nießbrauch
#1
Antwort vom 17. Oktober 2006 | 16:15
Von
Status: Unbeschreiblich (50274 Beiträge, 17593x hilfreich)
Um wessen Tochter geht es hier?
Die Tochter des Bruders hat keinen Pflichtteilergänzungsanspruch.
#2
Antwort vom 18. Oktober 2006 | 10:25
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
es geht um die tochter der verstorbenen mutter.
Und jetzt?
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