Hallo,
was kann man tun, wenn die Mutter bei 2 Töchtern im Laufe vieler Jahre immer nur der einen Tochter Geld und Wertsachen gibt, die andere aber aussen vor bleibt.
Es geht z.B um ca. 150000 Euro, die nach und nach in das Haus der einen Tochter eingeflossen sind.
Gibt es eine Auskunftsplicht, wie sieht das mit der ERbschaft aus.
Der Vater ist letztes Jahr verstorben.
Wir gehen von gezetzlicher Erbfolge ohne Testament aus.
Was ist, wenn beim Ableben der Mutter keinerlei Werte mehr vorhanden sind, weil zu Lebzeiten alles die Schwester bekommen hat?
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schenkung und Pflichtteil
14. September 2004
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Frage vom 14. September 2004 | 08:02
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 19x hilfreich)
schenkung und Pflichtteil
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 14. September 2004 | 09:12
Von
Status: Schüler (152 Beiträge, 32x hilfreich)
Hallo Dirk,
zunächst mal ist jeder Miterbe nach dem Gesetz verpflichtet,den übrigen Erben Auskunft über mögliche ausgleichspflichtige Zahlungen zu leisten.Die Richtigkeit dieser Angaben muss nötigenfalls an Eides statt versichert werden.
Lies mal unter www.erbrecht-ratgeber.de
den Abschnitt über Pflichtteil und Schenkungen.Ob die gemachten Schenkungen dann anzufechten sind,wirst mit einem guten Anwalt besprechen müssen.
Gruß
Relax
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