schenkung und Pflichtteil

14. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dirk06
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)
schenkung und Pflichtteil

Hallo,
was kann man tun, wenn die Mutter bei 2 Töchtern im Laufe vieler Jahre immer nur der einen Tochter Geld und Wertsachen gibt, die andere aber aussen vor bleibt.
Es geht z.B um ca. 150000 Euro, die nach und nach in das Haus der einen Tochter eingeflossen sind.

Gibt es eine Auskunftsplicht, wie sieht das mit der ERbschaft aus.
Der Vater ist letztes Jahr verstorben.
Wir gehen von gezetzlicher Erbfolge ohne Testament aus.

Was ist, wenn beim Ableben der Mutter keinerlei Werte mehr vorhanden sind, weil zu Lebzeiten alles die Schwester bekommen hat?



-----------------
" "

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Dirk,

zunächst mal ist jeder Miterbe nach dem Gesetz verpflichtet,den übrigen Erben Auskunft über mögliche ausgleichspflichtige Zahlungen zu leisten.Die Richtigkeit dieser Angaben muss nötigenfalls an Eides statt versichert werden.

Lies mal unter www.erbrecht-ratgeber.de
den Abschnitt über Pflichtteil und Schenkungen.Ob die gemachten Schenkungen dann anzufechten sind,wirst mit einem guten Anwalt besprechen müssen.

Gruß
Relax

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.127 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen