schulden nach erbe

23. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
MarcOliver
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
schulden nach erbe

ich habe 2 häuser geerbt die mit schulden behaftet waren. der vertrag ist ausgelaufen und ich kriege keinen neuen vertrag da die häuser nicht mehr dem wert entsprechen wie vor 3 jahren und meine einkünft auch nicht dem enstrechen was meine eltern hatten. also bleiben nach zwangsversteigerung noch schulden.

Meine Frage: haftet meine Frau auch für die Schulden die ich durch antritt des erbe habe?


Sie hat vor kurzem ein Haus gekauft wo zum Glück nur Sie drinsteht im Grundbuch. Nicht das das dann auch zur Versteigerung gebracht werden kann.

hoffe mir kann einer helfen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Meine Frage: haftet meine Frau auch für die Schulden die ich durch antritt des erbe habe?

Nein, Du haftest alleine.

Das Verhalten der Bank kann ich allerdings nicht ganz nachvollziehen, jedenfalls dann nicht, wenn Du die Darlehen bislang ordnungsgemäß bedient hast.

-- Editiert von hh am 24.03.2006 12:31:32

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#2
 Von 
MarcOliver
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehen tue ich es auch nicht da es an einer Hand abzuzählen ist das so schulden überbleiben. Um einen neuen Kredit zu bekommen mußt ich meine Erbanteile an meine Mutter überschreiben(Grund Hartz 4)habe ich dann auch gemacht nur es gab einfach keinen neuen. siehe Begründung: und Sie haben mich nicht aus der haft entlassen wie es besprochen war. leider nicht schriftlich(in den allerwertesten treten) bin drauf reingefallen und mein Anwlt will jetzt versuchen mich darauszuhauen.

Der Grund der genannt wird:
betrifft meine Mutter:

Nach Zahlung der Raten stehen lediglich 734,80 zur Verfügung für Lebensunterhaltskosten,Unterhaltskosten und Reparaturrücklagen zur Verfügung. Ist der Bank und vielen anderen leider zu wenig.

muß dabei bemerken Sie war 46 jahre kunde bei der bank und hat sich nie was zu schulden kommen lassen.

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