sofortige Auszahlung Pflichtteil

8. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
nitrokeltern
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
sofortige Auszahlung Pflichtteil

Hallo Zusammen,
leider konnte ich zur folgenden Frage nirgends eine zuverlässige Antwort finden:
Ich bin Pflichtteilsberechtigt. Seitens des Rechtsanwalts der Ehefrau meines verstorbenen Vaters wurde mir eine Summe "vorgeschlagen" mit der ich nicht einverstanden bin. (Wert der Wohnung viel zu niedrig etc.)
Meine Frage: kann ich die sofortige Auszahlung der vorgeschlagenen Summe verlangen, obwohl wir uns noch nicht die endgültige Summe geeinigt haben?
Vorab vielen Dank für die Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32889 Beiträge, 17271x hilfreich)

Meine Frage: kann ich die sofortige Auszahlung der vorgeschlagenen Summe verlangen, obwohl wir uns noch nicht die endgültige Summe geeinigt haben? Nein. Aber solange Sie dafür nicht unterschreiben müssen, daß alle Ansprüche abgegolten sind, können Sie das Geld ja einfach nehmen und den Rest einklagen. Nur vermute ich mal stark, daß der Anwalt eine entsprechende Unterschrift haben möchte...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Die Erbin sollte in Höhe des Pflichtteils in unbekannter Höhe in Verzug gesetzt werden. Am Besten macht man das per Anwalt.

Dann dürfte es im Interesse der Erbin sein, schon mal eine Abschlagszahlung zu leisten, da sie andernfalls den kompletten Betrag mit aktuell 4,27% verzinsen muss.

Klagen kann man jedoch nur auf den vollen Pflichtteil.

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2x Hilfreiche Antwort

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