testament und erbschein

3. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
schmittis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
testament und erbschein

folgendes, ein Ehepaar setzen ein Testament beim Notar auf wo die beiden Patenkinder als erben eingesetzt sind. der Ehemann aber aus welchem Grund auch immer noch mal schriftlich festhält wenn er vor seiner Frau verstirbt sie erbe ist, nun ist es aber so die ehe ist kinderlos und die Ehefrau schon Jahre vor ihm verstorben. jetzt wurden die beiden Patenkinder als erben benachrichtigt und vom Nachlaßgericht informiert, mittlerweile wurde das Testament eröffnet und ausgehändigt wo beide sowohl das notarielle als auch das handschriftliche vorhanden sind. jetzt stellt sich die frage warum will das Grundbuchamt [ es gibt ein Haus) jetzt einen Erbschein.....und was wäre zu tun .....danke für die antworten .....
gruss Schmittis

-- Editier von schmittis am 03.06.2015 12:57

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zunächst gilt das privatschriftliche Testament. Nunmehr muss die Erbfolge ermittelt werden, das geschieht in einem Erbscheinsverfahren.

Es ist keinesfalls "automatisch" so, dass das privatschriftliche Testament wegfällt und nunmehr das früher errichtete Testament gilt. Dabei kommt es auf den genauen Wortlaut der Testamente an.

Die Erbfolge muss dem Grundbuchamt mit einer Ausfertigung des Erbscheins nachgewiesen werden.





-- Editiert von cruncc1 am 03.06.2015 13:08

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#2
 Von 
schmittis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die Antwort , das ist alles etwas verwirrend für mich. habe in der letzten zeit viel gelesen und trotzdem nichts verstanden von dem ganzen Paragraphen wirr war....nehmen wir mal an, die Eheleute lassen vom Notar ein Testament erstellen, wo beide unterschreiben....kann ich dann jederzeit ein handschriftliches nachlegen ohne sein wissen???? oder geht das auch nur wenn beide unterschrieben haben?
zum Beispiel das ich handschriftlich festhalte wie ich beerdigt werden möchte und das wenn ich vor meinem Mann versterbe er der erbberechtigte ist.....
was den Erbschein angeht kann man den an jedem Amtsgericht beantragen mit einer eidesstattlichen Beurkundung oder geht das nur dort wo der verstorbene lebte? und wie bekommt man das Familienstammbuch wenn der verstorbene einen Rechtspfleger ich glaube so heißt das)hatte

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Sorry, ich habe mich verlesen (nur der Ehemann hat ja ein weiteres Testament verfasst) :sad:

Das notarielle Testament kann nicht einseitig abgeändert werden (außer es steht ausdrücklich drin, dass es geändert werden darf).

Das Grundbuchamt kann einen Erbschein fordern. Einen Erbscheinsantrag kann man auch bei jedem Notar stellen, dieser leitet den Antrag dann an das zuständige Nachlassgericht weiter.

Zitat:
und wie bekommt man das Familienstammbuch wenn der verstorbene einen Rechtspfleger ich glaube so heißt das)hatte

Du meinst er hatte einen Betreuer? Dann kann man das Familienstammbuch von diesem fordern.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schmittis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

es steht nicht im notarellentestament er hat die änderung eigenmächtig gemacht warum auch immer. und danke für die auskunft das hilft ja schon ein wenig weiter.....
in diesemfall fordert das grundbuchamt einen weil sie der meinung sind das das handschriftliche mehr wiegt und für die nicht klar ist wer die erben sind........auf jedenfall ist es nicht ganz einfach....

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