Hallo ich habe hier einmal einige Fragen zu einen Aktuellen Fall.
Der geschiedene Ex Mann meiner Freundin ist wohl versorben.
Sie hat gestern ein Schreiben von der Rentenkasse erhalten worin stand das ihr Ex Mann versorben ist.
Der Mann ist schon am 05.12.2009 verstorben.
Seine Mienderjährigen Kinder leben im Haushalt meiner Freundin.
So nun meine Frage ..Wie kann es sein das sie bis Dato noch keinen weiteren Bescheid über den Tod bekommen hat.
Auch die Leibliche Mutter des verstorbenen hat noch keinen Bescheid über den Tod ihres Sohnes.
Wie kann meine Freundin weiter vorgehen und was muß Sie machen.
Haben die Leiblichen Kinder einen Anspruch auf Teilweisenrente oder gar einen Anspruch auf Bilder Fotos etc..
Was ist wenn die Wohnung nun schon einfach aufgelöst worden ist und alles weg ist..Kann das auch sein???
Wie sollte man nun vorgehen.
Danke im vorraus
Lg.P.Schneider
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todesfall aktuell
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



#So nun meine Frage ..Wie kann es sein das sie bis Dato noch keinen weiteren Bescheid über den Tod bekommen hat.
Auch die Leibliche Mutter des verstorbenen hat noch keinen Bescheid über den Tod ihres Sohnes.#
Von wem sollen sie denn "Bescheid" bekommen? Es gibt keine Verpflichtung eines Amtes, jemand über den Tod zu informieren.
#Wie kann meine Freundin weiter vorgehen und was muß Sie machen.
Haben die Leiblichen Kinder einen Anspruch auf Teilweisenrente oder gar einen Anspruch auf Bilder Fotos etc..#
Wenn kein Testament vorhanden ist, sind die Kinder zu gesetzlichen Erben berufen.
#Was ist wenn die Wohnung nun schon einfach aufgelöst worden ist und alles weg ist..Kann das auch sein???#
Wenn die Wohnung bereits aufgelöst wurde, sind die Sachen wohl weg.
#Wie sollte man nun vorgehen.#
Die Mutter der Kinder könnte sich beim Nachlassgericht am Wohnort des Erblassers erkundigen, ob ein Testament vorhanden ist.
-- Editiert am 17.01.2010 21:10
Schon eigenartig.
Muß denn die Behörde nicht vorher prüfen ob es Verwandte giebt oder kann sie den Mann einfach so bestatten????
Sind ja seit den Todestag schon 7 Wochen vergangen.
Mfg P.Schneider
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Die Behörde bestattet auch nicht einfach so jemanden. Man müsste erstmal herausfinden, wer die bestattung tatsächlich durchgeführt hat bzw. wer den Auftrag gegeben hat.
Auch die Wohnung wird nicht seitens irgendeines Amtes einfach so aufgelöst.
Da die Kinder gesetzliche Erben sind, haben Sie einen Anspruch auf das gesamte Vermögen, einschließlich Bilder und Photos. Ggf. sollte ggf. ein Anwalt engagiert werden, der die Sache prüft. Sollte das Erbe aber überschuldet sein, dann müssten die Kinder mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts das Erbe ausschlagen! Denn sonst erben die Kinder Schulden!!
Da es hierfür eine Frist von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls gibt, sollte die Sache zügig in Angriff genommen werden, wenn man vermeiden will, dass die Kinder Schulden erben.
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"justice"
--- editiert vom Admin
#Die Behörde bestattet auch nicht einfach so jemanden. Man müsste erstmal herausfinden, wer die bestattung tatsächlich durchgeführt hat bzw. wer den Auftrag gegeben hat.#
Wenn keine Angehörigen bekannt sind, wird die Bestattung vom Amt in Auftrag gegeben.
#Da die Kinder gesetzliche Erben sind, haben Sie einen Anspruch auf das gesamte Vermögen, einschließlich Bilder und Photos. Ggf. sollte ggf. ein Anwalt engagiert werden, der die Sache prüft.#
Falls die Kinder "enterbt" wurden, steht ihnen nur ein Pflichtteilsanspruch in bar zu und diese hätten keinen Anspruch auf einzelne Vermögensgegenstände.
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