Ich habe eine Frage für einen Freund:
Die Mutter und Besitzerin des Hauses ist im Dezember letzten Jahres verstorben. Der Vater lebt noch in dem Haus.
Es besteht ein Testament, in dem dem Vater das Haus mit der Auflage vererbt wurde, dass er das Haus weder verkaufen noch beleihen darf, sowie Wohnrecht auf Lebenszeit eingeräumt wurde, wenn er nicht wieder heiratet.
Der Vater ist 87 Jahre alt und gesund.
Es sind ein Sohn und eine Tochter vorhanden. Der Sohn soll das Haus erben, wenn der Vater stirbt.
Was kann jetzt in rechtlicher Hinsicht passieren, wenn weiterhin kein Erbschein beantragt wird? Wie ist das Ganze steuerlich zu sehen? Was passiert, wenn der Sohn arbeitslos wird und ggf. sogar nach einem Jahr in Hartz IV fällt?
Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.
trotz Testament keine Erbschein beantragt
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Was kann jetzt in rechtlicher Hinsicht passieren, wenn weiterhin kein Erbschein beantragt wird?
Es passiert erst einmal nichts. Die Mutter bleibt als Eigentümerin im Grundbuch stehen.
Erst, wenn das Haus verkauft werden soll oder irgendwelche Eintragungen in das Grundbuch vorgenommen werden sollen, dann gibt es Probleme. Spätestens dann muss ein Erbschein beantragt werden.
Steuerlich bestehen sehr hohe Freibeträge, so dass wahrscheinlich keine Erbschaftsteuer anfällt.
Was passiert, wenn der Sohn arbeitslos wird und ggf. sogar nach einem Jahr in Hartz IV fällt?
Wie meinst Du das? Der Sohn erbt doch erst, wenn der Vater verstorben ist. Vorher gehört das Haus nicht zu seinem Vermögen.
Ich würde dennoch empfehlen, sofort einen Erbschein zu beantragen und das Grundbuch auch sofort ändern zu lassen. Dazu ist man eigentlich auch gesetzlich verpflichet. Wenn man damit jetzt noch mehrere Jahre wartet, dann steigen doch nur die Schwierigkeiten, z.B. weil irgendwelche Unterlagen nicht mehr auffindbar sind. Irgendwann muss das sowieso gemacht werden.
Da das Grundbuchamt vom Nachlassgericht eine Abschrift des Testamentes bekommt, wird dieses wohl den Erben zur Grundbuchberichtigung auffordern. Diese ist binnen 2 Jahren Kostenfrei.
Sollte es sich um ein notarielles Testament handeln, wird kein Erbschein benötigt. Der Vater könnte das Grundstück dem Sohn jetzt schon übertragen.
Handelt es sich um ein privatschriftliches Testament, müsste allerdings ein Erbschein beantragt werden.
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Zu dem Thema mit Hartz IV frage ich deswegen, weil doch wohl das Pflichtteil dem Sohn zustehen würde. Wenn er das nicht beantragt hat, und auch nicht hat, muss er doch wohl von dem Vermögen (das er aber gar nicht hat) leben, oder.
Ein Pflichtteilsanspruch, der nicht eingefordert wird, gilt auch nicht als Einkommen oder Vermögen bei Hartz IV.
Nach dem Tod des Vaters ist der Sohn aber Erbe. Dann sieht es anders aus.
hh:
[Es sind ein Sohn und eine Tochter vorhanden. Der Sohn soll das Haus erben, wenn der Vater stirbt.]
der Sohn könnte aber auch nur Vermächtnisnehmer sein.
Wenn ich nachfolgendes richtig verstehe, könnte auch die öffentliche Hand den Pflichtteil beantragen.
. Pflichtteilsanspruch und Sozialhilfe
Seit der Entscheidung des BGH vom 8. 12. 200411 ist mit der bisher h.M. nun auch höchstrichterlich entschieden, dass ein Pflichtteilsanspruch eines Sozialhilfeempfängers auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden kann und seine Geltendmachung unabhängig ist von einer Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten. Der Sozialhilfeträger kann ihn also auch gegen den Willen des Pflichtteilsberechtigten geltend machen. Dies gilt selbst bei Pflichtteilsstrafklauseln im elterlichen Testament12.
--- editiert vom Admin
[Das kann er vorliegend nicht sein]
Warum nicht?
Was ist, wenn die Tochter das vorhandene Restvermögen erbt, welches den Wert des Hauses übersteigt?
--- editiert vom Admin
@Pawel Pikowitzsch
ich weiß immer noch nicht, wer nach dem Tode des Vaters Erbe ist.Gesetzlich ja, willkürlich nicht.
--- editiert vom Admin
ich denke, solange der vollständige Inhalt des Testamentes nicht bekannt ist, kann man ehe nur von vermutlich, wahrscheinlich und eventuell sprechen.:)
--- editiert vom Admin
nee, nach dem Vater aber wohl schon.
Bist heute aber wieder ein Schelm:)
-- Editiert von meri am 18.09.2006 12:16:53
--- editiert vom Admin
[Es sind ein Sohn und eine Tochter vorhanden. Der Sohn soll das Haus erben, wenn der Vater stirbt.]
Das war doch wohl zumindest ein Teil des letzten Willens der Mutter.
--- editiert vom Admin
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