üreraschende Erbe

27. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)
üreraschende Erbe

Meine Schwester hat ein Haus gebaut und unsere Mutter ins Haus mitgenommen. Angeblich war die Finanzierung nur durch meine Schwester gelaufen, da die Mutter zu dem Zeit 78 Jahre war und pflegebedürftig (voll gelähmt). Mehr als nach einem Jahr (06.06) nach dem Tod (10.04) meiner Mutter haben wir eine Kopie vom Kaufvertrag gekriegt, aus dem haben wir über Erbschulden erfahren. Ein Erbschaftsbrief wurde vom Notar meine Schwester zusammengestellt, eben nach dem Tod unserer Mutter. „XXX (meine Schwester) stimmt zu, dass alle Kinder mit dem Erbe einverstanden sind….Der Notar bestätigt, dass beim Anfertigung des Testamentes war kein anwesend, “ - stand im Brief. Unverzüglich haben wir beim Amtsgericht einen Ausschluss aus dem überraschenden Erbe gemacht. Unsrer Kind zur Sicherheit auch. Meine XXX Schwester ist insolvent und den guten Haus will der Bank verkaufen. Die haben von uns dafür Zustimmung verlangt, ein Einverständnis für diese Erbe und 60.000€ Schulden. Den Rechtsanwalt von der Bank hat ein Widerspruch beim Amtsgericht wegen unseres Erbeabschlags eingelegt. Ist was zu unternehmen aussichtslos?
Soll ich meine Schwester wegen des Betrugs anklagen?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2916x hilfreich)

GAV - ich glaube, aus deiner Frage wird keiner schlau.

Deine Mutter ist am 10.4.6 verstorben (habt ihr damals ein Erbe ausgeschlagen?)
Am 6.6.7 habt ihr ein Schreiben erhalten, indem ein Kaufvertrag enthalten war (Kaufvertrag deiner Mutter am Haus?)

Was meinst du mit Erbschaftsbrief? Ein Notar kann nur Sachen für die anwesenden feststellen. Was wurde denn nun festgestellt?
Das außer dem Notar kein Zeuge auf dem Testament unterschrieben hat? War es das Testament deiner Mutter oder deiner Schwester?

Wenn deine Mutter ein Testament erstellt hat, dann muss es doch auch eine Aufstellung ihres Vermögens (Guthaben inkl. Immobilie und Schulden, z.B. Darlehensschuld) gegeben haben, oder?

Scheinbar seid ihr jetzt auf einmal Eigentümer des Hauses geworden (dann habt ihr die Erbschaft wohl angenommen). Das Haus soll jetzt versteigert werden (welche Schuld soll bezahlt werden, die von deiner Schwester oder die von deiner Mutter?).

Hat deine Mutter einen Darlehensvertrag abgeschlossen (mit welchem Alter?).

Da gibt es soviel und vor allem wohl auch Dokumente zu prüfen, dass ich dir empehle, dir einen guten Anwalt vor Ort zu suchen. Das scheint etwas verwickelt zu sein - um nicht zu sagen, verzwickt und komplex.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)

Sehr geehrte,-er SIKA0304,

meine Mutter ist im Oktober 2004 gestorben.
Die Erbe haben wir nicht ausgeschlagen, weil von uns die Wahrheit verweigert war. In dem Sinne, dass das Haus nur meine Schwester gehört und die Mutter nur mit ihr einige Zeit zusammen gewohnt hat. Sie hat beim meinem Bruder gelebt.
Im Juli 2006 haben wir ein Kaufvertrag über den Verkauf des Hauses an dritte zugesandt gekriegt und wir sollten ein Genehmigungserklärung unterzeichnen. Nach dem haben wir alle Verwandten durchtelefoniert um raus zubekommen, worum es überhaupt geht. Die Entfernung liegt ca.350 km. Nach allem sind wir zum Amtsgericht
Oldenburg gefahren und eine Kopie vom Erbschein datiert vom 01.12.2005 und eine Kopie vom Grundbuch ( Mutter ist zu Hälfte als Miteigentümerin eingetragen wurde im Jahr 2003) gekriegt.
Vom XXX Schwester hatten wir ein Schreiben vom 04.01.2005 über ein Verhandlung zw Notar und XXX Schwester, dass sie ein Antrag auf Erteilung Erbscheines ersuchte hat, unter anderem ist da geschrieben: " sodann erklärte die Erschienene: Ich habe die Erbschaft angenommen. Die nicht erschienenen als Erben bezeichneten Personen haben die Erbschaft ebenfalls angenommen..."
Meine Mutter hat kein Testament hinterlassen.
Der Darlehensvertrag wurde von der Seite meine XXX Schwester und Mutter im Alter 77 Jahre im Dezember 2002 abgeschlossen. Darlehenssumme betrug 107.000€. Meine Mutter war gelähmt und könnte nicht mit dem Hände bewegen. Ein Vollmacht hat uns der Bank nicht ausgegeben. Ob der überhaupt existiert, bleibt ein Rätzel!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
M.Schomers
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo gav,

zunächst wünsche ich Ihnen ein gutes Neues Jahr 2008.

Ich bin Fernsehproduzent und suche für ein neues Format für einen Öffentlich-rechtlichen Sender aktuelle Fälle aus NRW, in denen es um Probleme mit Erbschaft, Testament etc. geht. Die Fälle sollen in einem Fernsehbeitrag dargestellt werden, anschließend erfolgt eine konkrete Beratung zum Fall durch einen Erbrechts-Experten.

Wenn Sie sich vorstellen könen, Ihren Fall in einem Fernsehbeitrag darzustellen und mit Hilfe eines Erbrecht-Experten zu lösen
würde ich mich freuen, wenn Sie mich einmal anrufen würden.Ich rufe dann zurück.
Herzliche Grüße
Michael Schomers
Tel: 0173 / 519 66 99

-----------------
"M.Schomers"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.762 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.708 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen