2012 verstarb Vater hinterließ Ehefrau und 3 leibliche Kinder wurde kein Erbschein beantragt . 2013 verstarb nun auch die Ehefrau. dadurch wurde der Erbschein beantragt gleichzeitig der Erbschein für den Vater nun kam heraus das noch ein uneheliches Kind da ist nun meine frage
wird dieses vom Amtsgericht angeschrieben und frage 2 können die 3 leiblichen Kinder schon das Erbe
teilen.(Elternhaus und Sparbuch)
-----------------
""
uneheliche kind
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Die Erben sind verpflichtet vor dem Nachlassgericht
anzugeben, wenn noch ein weiterer Erbe, hier das uneheliche Kind, existiert. Das uneheliche Kind hat die gleichen Rechte wie das eheliche.
Die Erben die die existens eines weiteren Erben verschweigen machen sich sonst strafbar.
Ich empfehle, den Erbschein berichtigen zu lassen.
-- Editiert xxsirodxx am 10.01.2014 13:55
Ihr bildet alle eine Erbengemeinschaft und könnt ergo das Erbe nur gemeinsam verteilen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das uneheliche Kind ein Kind des Vaters. Dann hat es keinen Anteil am Erbe der verstorbenen Mutter, da es mit ihr nicht verwandt ist.
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das uneheliche Kind des Vaters hat Anspruch auf seinen Anteil am Nachlass des Vaters. Falls der Vater einen Anteil am Haus besessen hat, dann ist das uneheliche Kind jetzt Miteigentümer des Hauses. Das gilt genauso für das Sparbuch.
-----------------
""
Gibt es ein Testament und wenn ja wer wurde Erbe?
Erbe ist man auch ohne Erbschein; dieser ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten