uneheliches Kind Erbschaft!!!

2. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
fluty
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
uneheliches Kind Erbschaft!!!

Hallo zusammen,
ich habe da eine Frage....
1)die Mutter meines Sohnes ist im Juni 2007 verstorben, zu diesem Zeitpunkt wuchs mein Sohn(wie schon sein ganzes Leben) bei der Großmutter(die Mutter der verstorbenen Mutter). Ich hatte nie ein sorgerecht oder ähnliches!!! Da ich ein sehr gute Verhältnis zu der Oma hatte, habe ich mit ihr abgesprochen, das ich um das Sorgerecht kämpfe, ein halbes Jahr später habe ich dies auch erhalten....
Nun ist es auch leider die Oma verstorben. Mein Sohn ist 14 Jahre alt und erhält Halbwaisenrente,das immer auf das Konto der Oma geflossen ist,ebenso das Kindergeld. Nun hat sich der Sohn der Oma um die ganzen Bestattungsgeschichten und auch Amtsgänge bemüht, dort hat er erfahren ,das das Erbe meines Sohnes gegenüber seiner Mutter wohl nicht ausgeschlagen bzw. angetreten wurde ,was mich ehrlich gesagt beunruhigt, denn zum Zeitpunkt des Todes der Mutter hatte ich keine Befugnis irgendwelche Dinge auf Amtswege für meinen minderjährigen Sohn durchzuführen,somit habe ich bezüglich des Erbes der Mutter keine Infos erhalten,nun stellt sich natürlich die Frage,sollte die Mutter meines Kindes Schulden hinterlassen haben(wovon ich aus gehe),hat diese nun automatisch mein Sohn geerbt oder wie ist das zusehen? Ich habe nun nach dem Tod der Oma nichts schriftliches diesbezüglich entdecken können,vielleicht hat die Oma auch das Erbe meines Sohnes damals(2007) ausgeschlagen?! Was mich etwas stutzig macht ist, mein Vater ist ein Monat vor der Mutter meines Sohnes verstorben, da er Schulden hatte,haben meine Mutter,meine Geschwister und ich das Erbe ausgeschlagen, anschließend hat mein Sohn bzw. seine Mutter Post vom Gericht erhalten, das Erbe hat sie dann auch versucht auszuschlagen,das hat aber scheinbar nicht geklappt,denn gut 2 Wochen(ein halbes Jahr nach dem Tod meines Vaters) nach dem ich das Sorgerecht erhalten habe, bekam ich Eilpost mich doch bitte um die Erbsache meines Sohnes gegenüber meines Vaters zukümmern,ich habe natürlich das Erbe direkt ausgeschlagen. Was oder wie sollte ich diese Sache an gehen??
2.)Nun nach dem Tod der Oma,habe ich meinen Sohn zu mir geholt,nun gibt es viele Dinge zu klären,zum einen ist der Sohn der Oma der Meinung , das ich evtl. die Bestattungskosten stellvertretend für meinen Sohn mittragen müßte, zum anderen hat die Oma für meinen Sohn eine Halbwaisenrente jeden Monat auf ihr Konto überwiesen bekommen, da er aber jetzt bei mir gemeldet ist und auch lebt,habe ich den Träger der Rente meine Daten übermittelt,leider war dem Träger es nicht mehr möglich die Rente für 03/2010 zu stoppen,somit ist das Geld wieder auf das Konto der Oma geflossen,was ja eigentlich meinem Sohn zu steht,leider sagte uns der Sohn der Oma (er hat wohl eine Vollmacht über das Konto), das das Konto nicht gedeckt sei und uns so die Rente und auch das Kindergeld(beides für den Monat März2010) nicht überweisen könnte,ist er da im Recht,das Geld gehört doch nicht der Oma oder wie verhält sich das???
Ich habe doch im Grunde mit der Oma nichts zu tun,wir werden auch ihr Erbe auschlagen,zudem sagte uns der Sohn der Oma,das auf UNS allen evtl. noch 2-3 Kaltmieten für die Wohnung berechnet werden würden,was habe ich damit denn zutun,die Oma hat noch zwei Volljährige Söhne ,beide im Berufsleben,ich war mit ihrer Tochter nicht verheiratet,also auch nicht verwandt,wie sieht dabei dei Rechtssprechung aus???

Wäre dankbar für Antworten,denn langsam verzweifel ich,ich habe genug damit zu tun meinen Sohn bei uns in der Familie einzuführen,d.h. Trauerarbeit, neues Zimmer einrichten, Behördengänge, Schule und Schulweg(er muß jeden Tag 60km mit dem Zug zurück legen,er geht zu einer spezial Schule für Behinderte und er hat kein Zugticket der Schule,d.h. ich muß Vorkasse leisten) Ärzte etc.!!!!
Gruß fluty


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-- Editiert am 02.03.2010 23:12

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47424 Beiträge, 16790x hilfreich)

quote:
stellt sich natürlich die Frage,sollte die Mutter meines Kindes Schulden hinterlassen haben(wovon ich aus gehe),hat diese nun automatisch mein Sohn geerbt oder wie ist das zusehen?


Ja, das ist so. Allerdings werden diese Schulden spätestens zum 31.12.2010 verjähren, wenn keiner der Gläubiger bis dahin einen Titel erwirkt hat. Sollte also bislang niemand mit Forderungen an Deinen Sohn herangetreten sein, würde ich in diesem Punkt derzeit nichts unternehmen.

quote:
zum einen ist der Sohn der Oma der Meinung , das ich evtl. die Bestattungskosten stellvertretend für meinen Sohn mittragen müßte


Das ist falsch. Bestattungskosten sind vorrangig aus dem Nachlass zu bezahlen. Wenn kein ausreichender Nachlass vorhanden ist, müsste Dein Sohn trotzdem dafür aufkommen, soweit er finanziell leistungsfähig sein sollte. Das ist aber wahrscheinlich nicht der Fall. Du musst dann aber nicht für ihn einspringen.

quote:
leider sagte uns der Sohn der Oma (er hat wohl eine Vollmacht über das Konto), das das Konto nicht gedeckt sei und uns so die Rente und auch das Kindergeld(beides für den Monat März2010) nicht überweisen könnte,ist er da im Recht,das Geld gehört doch nicht der Oma oder wie verhält sich das???


Der Sohn der Oma kann das wahrscheinlich wirklich nicht überweisen. Du musst Dich dann direkt an die Bank (oder wer auch immer jetzt das Geld hat) wenden und die Herausgabe dieser Zahlungen auf Basis der Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung fordern.

quote:
sagte uns der Sohn der Oma,das auf UNS allen evtl. noch 2-3 Kaltmieten für die Wohnung berechnet werden würden,


Wer das Erbe ausgeschlagen hat, hat damit nichts zu tun. Das würde auch für die volljährigen Söhne der Oma gelten. Wenn diese das Erbe ebenfalls ausschlagen, dann bleibt der Vermieter auf seinen Mietforderungen sitzen.

Direkte Forderungen gegen Dich sind aus der gesamten Sache heraus nicht möglich. Die Forderungen können sich nur gegen Deinen Sohn richten, gehen dann aber mangels Einkommen und Vermögen ins Leere. Als Sorgeberechtigter musst Du evtl. vorhandene Forderungen im Namen Deines Sohnes aber ggf. in diesem Sinne abwehren.

Der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" gehört zu den am weitesten verbreiteten Rechtsirrtümern und gilt auch in diesem Fall nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12304.03.2010 08:58:56
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fluty
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen dank für die Informationen,

da kann ich nur hoffen das kein Gläubiger auf meinen Sohn zu kommt, sofern es die geben sollte. Die Kindmutter ist im Juni 2007 verstorben, heißt das im Juli 2010 wäre das ganze verjährt?
Bezgl. Erbe der Oma, werde ich wohl morgen zum Amtsgericht gehen und das Erbe ausschlagen,denn ich weiss einfach nicht wie die Situation aussieht, wenn das Konto nicht gedeckt ist gehe ich davon aus das auch sonst nicht viel da ist, wenn überhaupt, ich hoffe aus dem Nachlass können noch die Bestattungskosten etc. gezahlt werden...
Meine Güte, ich bin nun seit letzten Mittwoch unter Dauerstrom und jeden Tag bekomme ich irgendwie einen vor den Bug geknallt, ich hoffe das hat bald ein Ende!!
Vielen dank noch einmal

Gruß fluty
P.S. jeder guter Rat ist mir teuer!!!

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47424 Beiträge, 16790x hilfreich)

quote:
Die Kindmutter ist im Juni 2007 verstorben, heißt das im Juli 2010 wäre das ganze verjährt?


Nein, die Verjährung erfolgt zum Jahresende, d.h. zum 31.12.2010. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Entstehen der Forderung, nicht erst mit dem Tod der Mutter. Forderungen aus 2006 sind daher bereits verjährt. Es würde mich im Übrigen überraschen, wenn Gläubiger auf Deinen Sohn zukommen würden.

Der Einwand von K.Lage ist übrigens zutreffend.

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-- Editiert am 03.03.2010 11:21

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fluty
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Nein, die Verjährung erfolgt zum Jahresende, d.h. zum 31.12.2010. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Entstehen der Forderung, nicht erst mit dem Tod der Mutter. Forderungen aus 2006 sind daher bereits verjährt. Es würde mich im Übrigen überraschen, wenn Gläubiger auf Deinen Sohn zukommen würden.


Heißt das, das nur noch die Schulden die in 2007 zustande gekommen sind zurück gefordert werden können?
Gruß Fluty

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fluty
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,
nun habe ich mich an das Amtsgericht gewendet und der Sachbearbeiterin den Sachverhalt geschildert, es ist tatsächlich so ,das das Erbe nicht ausgeschlagen wurden ist,obwohl eine Vormundschaft zwischen dem Tod der Kindsmutter und dem Sorgerechtsbescheid für mich vorlag, nun ja,die nette Frau hat mir das Aktenzeichen mitgeteilt und mir mit auf den Weg gegeben ,das ich mit dem heutigen Telefonat in Kenntnis gesetzt wurde und nun die Auschlagung noch bei einem Notar(der Termin steht schon) durchführen kann, damit wäre die Kuh vom Eis, Erleichterung pur!!!!
Vielen dank noch einmal!!!
Lg

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